Ratgeber zur Arbeitszeiterfassung: Infos zur Zeiterfassung in Deutschland auf einem Blick
Verpflichtende Zeiterfassung: Infos auf einem BlickTour de France Frauen 2024: Strecke, Etappen und GesamtwertungInfos rund um Team SD Worx ProtimeZoom-Fatigue: mehr zur Herkunft und SymptomenWork-Life-BalanceArbeitszeiterfassung für Kleinbetriebe: 5 Vorteile auf einem BlickKMUs: Artikel, Interviews und Hintergrundwissen speziell für KMUsCovid-19: Kurzarbeit wird nun dringender benötigt denn je
Covid-19 wurde das, umgangssprachlich genannte, Coronavirus nun offiziell getauft. Das Virus und seine Fähigkeit sich rasant zu verbreiten, hat den Alltag ebenso im Griff, wie die globale Wirtschaft. Die weltweiten Maßnahmen zur Eindämmung der Viren haben weitreichende Folgen. Die deutsche Wirtschaft, wir als europäische Exportweltmeister, bleiben davon nicht verschont. Doch die Bundesregierung lässt hoffen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMFG) reagiert bereits auf allen Ebenen und streicht fast sämtliche Gruppenaktivitäten. Erst werden die Kindergärten und Schulen geschlossen, dann wird die Leipziger Buchmesse abgesagt. Quarantäne ist nun angesagt. Das trifft die Branchen, wie z. B die Gastronomie, Unterhaltungs- oder die Tourismussektor, durch die fehlenden Umsätze besonders hart. Ganze Existenzen sind bedroht. Die Arbeitslosenquote könnte in die Höhe schnellen und die Rezession weiter vorantreiben. Um dieses Szenario zu verhindern, verabschiedet die Bundesregierung ein schnelles Maßnahmenpaket. Im Fokus stehen das Kurzarbeitergeld und die Kurzarbeit.
Rückerstattung der Lohnfortzahlung für Mitarbeiter unter behördlich angeordneter Quarantäne
Behörden erstatten unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die Lohnfortzahlung. Dies ist unter anderem der Fall, wenn Behörden Quarantäne anordnen. Im Falle des Coronavirus gilt die Quarantäne auch für Menschen, bei denen lediglich ein Verdacht besteht. Für berufstätige Menschen bedeutet dies, dass Sie nicht mehr Ihrer Arbeit nachgehen können. Die Absicherung der Mitarbeiter durch Lohnfortzahlung ist im Infektionsschutzgesetz geregelt.
Die A1-Bescheinigung – kein Spielraum für Ausnahmen
Jeder europäische Arbeitnehmer braucht bei einer Entsendung durch den Arbeitgeber eine A1-Bescheinigung, ausnahmslos. Wie vieles bei dem Thema Sozialversicherung, sorgt auch die A1-Bescheinigung beim Arbeitgeber und Arbeitnehmer für einen bürokratischen Zusatzaufwand. An die verpflichtende Nutzung der A1-Bescheinigung sollten sich die Reisenden dennoch gewöhnen. Denn die europäische Kommission lehnte Ende März 2019 den Vorschlag, zur Abänderung des A1-Modells für berufliche Entsendungen ins Ausland, ab. Konkret bedeutet das, dass es in den kommenden Jahren erstmal es keinen Ersatz für die A1-Bescheinigung geben wird.
Den Erfolg von Personalmaßnahmen messbar machen
Eine Investition ist immer mit einem Risiko verbunden. Wie hoch dieses Risiko ausfällt ist nicht nur von der Größe der Investition abhängig, sondern auch von dem Nutzeffekt für den Investor. Darauffolgend analysieren, schätzen und bewerten unzählige Finanzexperten die verschiedensten Kriterien dieser Gleichung. Doch wie berechnet man möglichst exakt das Risiko, wenn es sich bei dem Investitionsziel, um einen Menschen handelt? Die Antwort: durch die Ergebnisse der Personalentwicklungsmaßnahmen.
Der Jahresbericht des Bundesarbeitsgerichts
Der Jahresbericht des Bundesarbeitsgerichts wurde veröffentlich. In dem 112-Seiten starkem Dokument konnte eine allgemein positive Bilanz präsentiert werden. Seit 2010 ging die Anzahl an Eingängen, Revisionen wie auch neuen Klagen, stetig nach oben. Den absoluten Höhepunkt erreichte die Flut an Anträgen im Jahr 2012. Seitdem ist viel Zeit vergangen und das Bundesarbeitsgericht konnte in den letzten Jahren die Geschäftsabwicklung optimieren. Das machen die Zahlen und Ergebnisse des diesjährigen Jahresberichtes deutlich. Sieben Monate Bearbeitungsdauer hatten die Verfahren und Anträge durchschnittlich im Jahr 2019 beim Bundesarbeitsgericht. Die Wartezeit konnte um einen halben Monat im Vergleich zum Vorjahr 2018 verringert werden.
Arbeitsrecht: Einladung schwerbehinderter Bewerber
Zu Beginn des Monats August 2015 bewarb sich der Kläger auf eine ausgeschriebene Stelle des Oberlandesgerichtsbezirk Köln. Als Quereinsteieger wollte der Bewerber bei dem Gerichtsvollzieherdienst des öffentlichen Trägers arbeiten. In seiner Bewerbung wurde der Grad seiner Behinderung von 30 Prozent deutlich hervorgehoben. Ebenso wie der Wunsch auf eine Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen. Nach längerem Warten wurde der Kläger nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen, obwohl die Bewerbungsunterlagen den Kandidaten für die Position im Gerichtsvollzieherdienst nicht ungeeignet machten. In seiner Klage forderte der angeblich Geschädigte eine Entschädigungszahlung von iHv. 7.434,39 Euro vom Land.
Arbeitsrecht: der Arbeitgeber ist erst zur Information verpflichtet, wenn der Gleichstellungsantrag entschieden wurde
Das Arbeitsgericht gab dem Hauptantrag statt. Nach der Berufung wies das Landesarbeitsgericht die Anträge ab. Worum ging es? Die Klägerin, eine Angestellte eines Jobcenters, beantragte als behinderter Mensch mit einem Grad der Behinderung von 30 Prozent, die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen. Am 4. Februar 2015 Die Klägerin informierte den Leiter des Jobcenter über ihren Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit.
Berufe ohne Zukunft – Die Jugend möchte etwas anderes als die Industrie 4.0
Die Aussichten auf dem Arbeitsmarkt werden sich noch weiter verschlechtern. Die Baby Boomer, wie die Generation aus den Nachkriegsjahren genannt wird, werden sich aus dem Berufsleben verabschieden und in ihren wohlverdienten Ruhestand übergehen. Gefüllt werden soll diese Lücke von den Jugendlichen und jungen Erwachsenen der Generation Z.
Industrie 4.0: Der Mensch rückt in den Mittelpunkt
Die vierte industrielle Revolution ist weder laut noch schmutzig. Sie schlägt eher leise Wellen. Auf der Hannover-Messe der deutschen Industrie im vergangenen Jahr konnte man die Veränderungen trotzdem deutlich erkennen. Die Industrie bereitet sich darauf vor, in ein neues Zeitalter aufzubrechen. Ausgebremst wird diese Aufbruchstimmung von der Komplexität der Inhalte.
Viele Azubis sind nicht gesund
Über die Gesundheit von Auszubildenden in Deutschland ist bislang wenig bekannt. Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) hat deshalb eine repräsentative Befragung zu ihrem Gesundheitsverhalten und den Belastungen am Arbeitsplatz durchgeführt, an der 1.420 Nachwuchskräfte aus 359 Klein- und Mittelbetrieben teilgenommen haben.
Jobs 2020: Geringere Einstellungsbereitschaft in Deutschland
90 Prozent der befragten Unternehmen geben an, dass sie ihre Belegschaft stabil halten und zwischen Januar und März 2020 keine neuen Mitarbeiter einstellen wollen. Im vorangegangenen Quartal lag dieser Wert bei 85 Prozent, im ersten Quartal des Jahres 2019 bei 81 Prozent. Zudem planen lediglich vier Prozent der Firmen hierzulande, neues Personal einzustellen. Gemessen sowohl am vierten Quartal 2019 als auch an den ersten drei Monaten desselben Jahres ergibt sich ein Minus von sieben Prozentpunkten. Dies sind einige zentrale Ergebnisse des ManpowerGroup Arbeitsmarktbarometers für das erste Quartal 2020, für das 1.001 Arbeitgeber in Deutschland befragt wurden.
Buchhaltung 4.0: Ein Beruf wird automatisiert
Technologie verändert die Art der Arbeit und die thematischen Schwerpunkte im Rechnungswesen sowie Controlling. Intelligente Tools befreien Firmen und Mitarbeiter von Routineaufgaben – die Automatisierung von Rechnungsprozessen, der Weg zur papierlosen Buchhaltung und die durchgängige Vernetzung werden zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor. Doch eine Umstellung auf die Buchhaltung 4.0 entpuppt sich in der Praxis oft als Herausforderung: Fach- und Führungskräfte im Finanzwesen benötigen dringend IT-, Digital- und Schnittstellenkompetenzen.