Eine der wichtigsten Kernthemen war, die Erhöhung des Tabellenentgeltes. Insgesamt 1,4 Prozent und mindestens 50 Euro werden ab dem 1. April 2021 mehr pro Monat ausgezahlt. Ab dem 1. April 2022 folgt die zweite Erhöhung um weitere 1,8 Prozent. Laut den Gewerkschaften ein wichtiger Schritt in Richtung Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt.
Bei einer Erhöhung bleibt es jedoch nicht. Auch die Jahressonderzahlung bekommt eine Steigerung, von 5 Prozent (EG 1 – EG 8). Des Weiteren wird es eine Corona-Sonderzahlung geben. Alle Beschäftigten sowie die Auszubildenden, Studierenden und Praktikant*innen erhalten zur Abmilderung der besonderen Belastung während der Corona-Pandemie eine nach Entgeltgruppen gestaffelte Sonderzahlung von durchschnittlich 400 Euro. Fachärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst bekommen ab dem 1. März 2021 eine Zulage von monatlich 300 Euro.
Nicht nur Ärzte dürfen sich über Zulagen freuen. Auch die Angestellten von Krankenhäusern in Pflege- und Betreuung dürfen sich freuen. Sie werden drei Zulagen erhalten. Die neu geschaffene Pflegezulage wird beginnend ab dem 1. März ausgezahlt. Startend mit 70 Euro mehr. Im Jahr darauf folgt eine Aufstockung auf 120 Euro. Die monatliche Intensivzulage wird ab dem 1. März von 46,02 auf 100 angehoben und damit mehr als verdoppelt. Damit erhält eine Pflegekraft bis Laufzeitende insgesamt ein Plus von durchschnittlich 2.700 Euro, eine Intensivpflegekraft sogar durchschnittlich 3.900 Euro.