euBP im Blick: Infos zur elektronisch unterstützen Betriebsprüfung
Ist die euBP Pflicht? Wie werden die Daten übermittelt? Und welche Software ist dafür geeignet? Wir geben einen Überblick rund um die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung, kurz euBP.
euBP: Pflicht ab 2025
Die elektronisch unterstütze Betriebsprüfung gibt es seit mehreren Jahren. Genauer gesagt seit 2014. Seitdem kann die elektronische Übermittlung der Daten erfolgen. Doch seit wann ist die euBP verpflichtend?
Die Pflicht zur elektronisch unterstützten Betriebsprüfung betrifft zwei Bereiche:
- Daten der Entgeltabrechnung
- Daten aus der Finanzbuchhaltung
Die euBP ist verpflichtend seit Januar 2023. Aber nur für den Bereich Entgeltabrechnung. Die Pflicht zur elektronisch unterstützten Betriebsprüfung für die Daten aus der Finanzbuchhaltung greift erst ab Januar 2025.
Welche Ausnahmen es gibt, lesen Sie in diesem Blog-Artikel.
euBP: Daten übermitteln
Bei der euBP werden nicht irgendwelche Daten übermittelt. Sondern ausschließlich Daten, welche für die Durchführung der Betriebsführung relevant sind. Mehr Infos in unseren euBP-FAQ.
Wichtig: Für die Durchführung der euBP darf nur eine spezielle Software verwendet werden. Denn die Übertragung der Daten darf ausschließlich aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm erfolgen.
Diese Daten sind wichtig
Wie eben beschrieben müssen bloß ausgewählte Daten bei der euBP übermittelt werden. Das sind folgende Angaben:
- Relevante Entgeltdaten aus der Entgeltbuchhaltung wie Stammdaten
- Lohndaten der Arbeitnehmer*innen
- Inhalte der Beitragsnachweise
Weitere Informationen zum euBP Verfahren und den Programmen gibt es in diesem Blog-Artikel.
Vorteile der euBP
Das bisherige Verfahren bedarf einer intensiven Vorbereitung der Prüfung. Das ist sowohl zeitintensiv als auch ressourcenbindend. Bei der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung entfällt der hohe personelle wie zeitliche Aufwand.
Beim technischen Aspekt müssen beim bisherigen Verfahren geeignete Hilfsmittel zur Prüfung bereitgestellt werden. Bei der euBP entfallen diese Hilfsmittel.
Dafür muss allerdings eine entsprechende Schnittstelle eingerichtet werden. Hier können gegebenenfalls einmalige Kosten für die Einrichtung einer API erfolgen.
Weitere Auswirkung auf den Arbeitgeber durch den euBP erfahren Sie hier.
Christoph Mers
Online Content Manager