Elektronisch unterstütze Prozesse: Updates zu euBP und euAU 2025
Sowohl die euBP als auch die euAU haben sich mittlerweile bewährt. Ab Januar 2025 erhalten beide Verfahren ein Update und werden um gesetzliche Anpassungen erweitert. Das müssen Arbeitgeber wissen.
euBP 2025: Das ändert sich
Die elektronisch unterstütze Betriebsprüfung ist keine Neuheit mehr. Denn das Verfahren existiert bereits seit Januar 2023. Seit somit fast zwei Jahren sind Arbeitgeber verpflichtet, die für Betriebsprüfungen notwendigen Entgeltabrechnungsdaten elektronisch zu übermitteln.
Ab Januar 2025 wird diese Pflicht erweitert und Arbeitgeber müssen noch mehr Daten übermitteln: Genauer gesagt die Finanzbuchhaltungsdaten.
Wichtig: Arbeitgeber können sich von der elektronischen Datenübermittlung befreien. Einzelheiten regelt §126 SGB IV.
euAU 2025: erweiterte Datenabfrage möglich
Die elektronisch unterstütze Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat sich mittlerweile in der Praxis bewährt. Nach zunächst anfänglichen Schwierigkeiten.
Bisher konnten die Arbeitgeber nur die reinen AU-Daten abrufen. Ab Januar 2025 dürfen die Arbeitgeber noch weitere Daten im Rahmen der euAU einsehen. Dazu gehören:
- Zeiten stationärer Rehabilitations- und Vorsorgemaßnahmen
- teilstationäre Krankenhausaufenthalte
- AU-Zeiten aus dem Ausland
- AU-Zeiten von privatversicherten Beschäftigten
Weitere gesetzliche Änderungen in 2025
Auch in 2025 müssen sich HR-Abteilungen auf neue gesetzliche Anpassungen einstellen. Eine schnelle und einfache Integration der neuen Richtlinien in bestehende Prozesse ist für die Arbeitgeber zwingend erforderlich.
Sollten die gesetzlichen Änderungen, welche einen direkten Einfluss auf die Entgeltabrechnung haben, nicht korrekt umgesetzt werden, droht interner Ärger. Denn zu den größten Kritikpunkten von Mitarbeitenden gehört eine fehlerhafte Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Andere Änderungen wie beispielsweise für die euBP oder eAU dienen vorwiegend dem weiteren Bürokratieabbau. Damit sollen nicht nur Mitarbeitende entlastet werden. Sondern ebenfalls die Personalabteilungen welche weniger administrative Aufgaben durchführen müssen.
Externes Know-How anfordern
Natürlich können diese gesetzlichen Änderungen Personalabteilungen, vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen, vor enorme Herausforderungen stellen. Sei es durch einen Mangel an personellen Ressourcen oder fehlendem Wissen.
Daher ist die Nutzung von externen Dienstleistern zur Durchführung der Lohn- und Gehaltsabrechnung eine sinnvolle Alternative. Außerdem besteht die Möglichkeit für Angestellt*innen, gezielte Weiterbildungen und Schulungen zum Thema „Gesetzliche Änderungen für die Entgeltabrechnung 2025“ zu besuchen. Im Idealfall online um Reisekosten zu sparen und nachhaltiger zu agieren.
Christoph Mers
Online Content Manager