euBP: FAQ rund um die elektronisch unterstütze Betriebsprüfung
Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung ist seit Anfang 2023 Pflicht. Oder doch nicht? Welche zeitlichen Ausnahmeregelungen gibt es? Und wie werden die Daten überhaupt geschützt? Die wichtigsten Fragen und Antworten zur euBP.
Frage: Wofür steht die Abkürzung euBP?
Antwort: Die Abkürzung, euBP, steht für elektronisch unterstützte Betriebsprüfung.
Frage: Was ist die euBP?
Antwort: Die euBP unterstützt bei der Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung. Dabei übermitteln Arbeitgeber die notwendigen Daten aus der Entgeltabrechnung elektronisch an den jeweiligen Prüfer.
Frage: Seit wann gibt es die euBP?
Antwort: Die Nutzung zur elektronischen Übermittlung der Daten ist bereits seit 2014 möglich.
Frage: Besteht eine Pflicht zur elektronischen Übermittlung?
Antwort: Ja, eine Pflicht besteht seit dem 01. Januar 2023. Allerdings betrifft das ausschließlich Daten aus der Entgeltabrechnung. Wichtig: Die Daten müssen aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungssystem stammen. Dafür sind entsprechende Zertifizierungen notwendig.
Frage: Welche Ausnahmen gibt es?
Antwort: Die Daten aus der Finanzbuchhaltung müssen noch nicht elektronisch übertragen werden. Das wird erst ab dem 01. Januar 2025 zur Pflicht.
Frage: Welche Rolle spielt das Jahr 2026 bei euBP?
Antwort: Grundsätzlich können sich Unternehmen von der Teilnahme an der euBP befreien. Wie das möglich ist, lesen Sie hier.
Frage: Welche Daten werden übermittelt?
Antwort: Es werden ausschließlich Daten für die Durchführung der Betriebsprüfung übermittelt und gespeichert. Nach der Übertragung erhält der Arbeitgeber eine elektronische Annahmebestätigung.
Frage: Wie werden die Daten übermittelt?
Antwort: Die Übertragung der Daten erfolgt mittels des eXTra-Standard-Verfahrens. Das ist ein XML-basiertes Transportverfahren, welches für den Austausch zwischen Wirtschaft und Verwaltung konzipiert wurde.
Frage: Was passiert im Nachgang mit den Daten?
Antwort: Die Daten werden nur für die Betriebsprüfung gespeichert. Im Anschluss bzw. nach Beendigung der Prüfung erfolgt eine automatische Löschung.
Frage: Welche Vorteile bringt die euBP für den Arbeitgeber?
Antwort: Der Arbeitgeber profitiert auf mehreren Ebenen von der euBP. Zum einen erhält der Arbeitgeber alle Datensätze für die Meldekorrekturen. Zum anderen wird ihm das Prüfergebnis ebenfalls elektronisch zur Verfügung gestellt.
Weitere Vorteile für den Arbeitgeber lesen Sie in unserem Blog-Beitrag.
Frage: Welche Vorteile gibt es für die Rentenversicherung bzw. den Prüfer?
Antwort: Die elektronische Übermittlung gibt dem*er Prüfer*in alle notwendigen Daten an die Hand und sorgt somit für eine enorme Arbeitserleichterung.
Frage: Wie erfolgt der Abschluss der Betriebsprüfung?
Antwort: Der Arbeitgeber kann den finalen Bericht einfach als PDF-Dokument über den Server der Deutschen Rentenversicherung herunterladen und einsehen.
Christoph Mers
Online Content Manager