euBP und Datenschutz: Infos zum technischen Verfahren bei der euBP
Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung soll Arbeitgeber und Prüfer entlasten. Doch wie sicher sind die Daten bei der Übertragung? Wie erfolgt der Datentransfer bei der euBP? Infos zum technischen Verfahren bei der euBP.
Ablauf des technischen Verfahrens
Die technische Durchführung der euBP ist relativ einfach. Denn die Aufnahme der prüfungsrelevanten Daten erfolgt ausschließlich mittels eines Online-Verfahrens.
Nach Übermittlung der Daten erhält der Absender eine elektronische Annahmebestätigung. Die Übertragung ist ein sogenanntes geschlossenes Verfahren. Das bedeutet, eine Annahme von Datenträgern durch die jeweiligen Software-Hersteller ist nicht möglich.
Sicherheit der Daten
Auf Grund dieses Verfahrens erhöhen sich die Sicherheitsstandards signifikant. Denn die Übermittlung erfolgt sowohl auf geschlossenen als auch gesicherten Kommunikationswegen.
Das gewährleistet die Nutzung des eXTra-Verfahrens. Das ist ein einheitliches XML-basiertes Transportverfahren. Zusätzlich werden die abgesendeten Daten auf einem geschützten System bei der Datenstelle der Rentenversicherung gespeichert.
Das eXTra-Verfahren wird bereits bei anderen Übertragungen angewendet. Zum Beispiel bei der Sofortmeldung innerhalb der Sozialversicherung.
Somit sind die Daten der Arbeitgeber im Rahmen der euBP vor dem Zugriff Dritter sicher.
Nach der Überprüfung
Die Übertragung der Daten ist die eine Seite der Medaille. Doch was passiert nach der Prüfung? Diese Frage steht auf der anderen Seite der Medaille. Und die Antwort könnte einfacher nicht sein.
Nach Bestandskraft des Bescheides werden die Daten automatische gelöscht. Der Arbeitgeber erhält außerdem eine elektronische Meldung über die Löschung.
Wichtig: Eine monatliche oder regelmäßige Datenmeldung erfolgt nicht. Die Daten werden ausschließlich zum Zweck der Betriebsprüfung erhoben.
Somit gibt es keine regelmäßige oder wiederkehrende Datenübermittlung. Weitere Infos in unseren FAQ zur euBP.
Grundsätze der euBP
Die elektronisch unterstütze Betriebsprüfung gewährleistet dank des technischen Verfahrens ein hohes Maß an Sicherheitsstandards. Das ist notwendig, um das Vertrauen der Arbeitgeber in den Prozess nicht aufs Spiel zu setzen.
Weitere Einzelheiten über das technische Verfahren werden in den Grundsätzen zur Übertragung geregelt. Diese Grundsätze unterliegen einer regelmäßigen inhaltlichen Überprüfung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Wichtig: Tritt eine neue Version in Kraft, bleibt die vorherige Version in der Regel noch ein Jahr gültig. Die aktuell geltenden Grundsätze zum Verfahren sind hier einsehbar.
Christoph Mers
Online Content Manager