Entgeltabrechnung 2025: die wichtigsten gesetzlichen Änderungen auf einem Blick
Same Procedure as every year. Auch in 2025 wird es wieder gesetzliche Änderungen, die Entgeltabrechnung betreffen, geben. Die wichtigsten gesetzlichen Änderungen im Bereich Lohn- und Gehaltsabrechnung für Arbeitgeber haben wir zusammengefasst.
Gesetzliche Änderungen: höherer Mindestlohn in 2025
Bereits in 2024 gab es eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,41 Euro pro Stunde. Ab dem 01. Januar 2025 steigt der gesetzliche Stundensatz erneut. Die neue Mindestlohngrenze liegt dann bei 12,82 Euro pro Stunde.
Wichtig: Der Mindestlohn ist für alle Branchen in ganz Deutschland gültig.
Lohnabrechnung 2025: neue Mini-Job-Grenze
Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns hat ebenfalls Auswirkungen auf die maximale Verdienstgrenze von Mini-Jobbern. Dies liegt bisher bei 538 Euro.
Ab Januar 2025 steigt die Grenze auf 556 Euro. Die Verdienstgrenze ist per Gesetz an den Minijob gekoppelt. Die Grenze orientiert sich dabei am Arbeitsentgelt, welche ein Minijob bei zehn Wochenstunden ergeben würde.
Wichtig: Mitarbeitende in Zeitarbeit profitieren bereits seit November 2024 von neuen Lohnuntergrenzen. Diese liegt aktuell bei 14 Euro pro Stunde.
Eine erneute Anhebung tritt ab dem 01. März 2025 in Kraft. Dann liegt der Mindest-Stundenlohn in der Zeitarbeit bei 14,53 Euro.
Auszubildende: neue Mindestvergütung ab 2025
Auszubildende partizipieren nicht am gesetzlichen Mindestlohn. Für Auszubildende greift allerdings das Berufsbildungsgesetz.
Ab dem 01. Januar gelten ebenfalls neue Änderungen beim Mindestverdienst. Das sind ab 2025 folgende Mindestvergütungen für Auszubildende:
- Lehrjahr: 682 Euro
- Lehrjahr: 805 Euro
- Lehrjahr: 921 Euro
- Lehrjahr: 955 Euro
Gesetzliche Änderungen für die Entgeltabrechnung 2025: erhöhte Sozialabgaben
Die gesetzlichen Beitragssätze für die Sozialabgaben werden im kommenden Jahr weniger stark ansteigen als befürchtet. Stattdessen ist mit einem stabilen Niveau zu rechnen. Somit haben die gestiegenen Abgaben nur geringfügige Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung.
Versicherung | 2025 | Veränderung gegenüber 2025 |
---|---|---|
Krankenversicherung | 14,6 % | - |
Pflegeversicherung | 3,6 % (Kinderlose: 4,2 %) | + 0,2 % |
Rentenversicherung | 18,6 % | - |
Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | - |
Wichtig: Zwar bleiben die Beitragssätze für die Krankenversicherung stabil. Allerdings werden die Zusatz-Beiträge durch die Krankenkassen ansteigen.
Aktuell ist mit einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent zu rechnen.
Änderungen Lohnabrechnung 2025: neue Sachbezugswerte
Die Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung steigen. Das hat wiederum Auswirkungen auf die Zusammensetzung des geldwerten Vorteils.
Daraus ergeben sich neue Sachbezugswerte ab 2025:
Bereich | Sachbezug | Pro Tag | Pro Monat |
---|---|---|---|
Verpflegung | Frühstück | 2,30 Euro | 69 Euro |
Mittag- & Abendessen | 4,40 Euro | 132 Euro | |
Gesamtwert | 11,10 Euro | 333 Euro | |
Unterkunft | - | - | 282 Euro |
Christoph Mers
Online Content Manager