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Arbeitszeiterfassung

Zeiterfassung im öffentlichen Dienst: die Besonderheiten

Arbeitszeitgesetz: Diese Pausen gibt es am Arbeitsplatz

Die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit ist seit mehreren Jahren gültig. Untermauert wurde das noch einmal durch das BAG-Urteil im September 2022. Gültig ist es für alle Branchen. Auch den öffentlichen Dienst.

Arbeitszeiterfassung im ÖD: die Besonderheiten

Wie bereits erwähnt gilt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für alle Arbeitnehmer*innen. Somit ebenfalls für die Beschäftigten des öffentlichen Dienst. Dabei müssen allerdings branchenspezifische Besonderheiten berücksichtigt werden.

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      Besonderheiten zur Zeiterfassung im öffentlichen Dienst: die Tarifverträge

      Ein wichtiger Eckpfeiler im öffentlichen Dienst sind die Tarifverträge. Diese geben nicht nur die Höhe des Einkommens an. Sondern enthalten oftmals auch Regelungen in Bezug auf die Arbeitszeiterfassung.

      Dazu zählen beispielsweise Richtlinien für Gleitzeitmodelle oder Überstunden.

      Besonderheiten zur Zeiterfassung im öffentlichen Dienst: das Beamtengesetz

      Per se gilt das deutsche Arbeitszeitgesetz nicht für deutsche Beamter. Denn Beamte haben ein besonderes öffentlich-rechtliches geregeltes Arbeitsverhältnis mit dem Staat. Das deutsche Arbeitszeitgesetz richtet sich primär an privatrechtlichen Arbeitnehmer*innen.

      Doch Achtung: Das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes stützt sich auf das Arbeitsschutzgesetz und nicht auf das Arbeitszeitgesetz. Somit sind ebenfalls die deutschen Beamten von dem Urteil betroffen.

      Besonderheiten zur Zeiterfassung im öffentlichen Dienst: Wissenschaftler und Lehrkräfte

      Eine besondere Rolle nehmen ebenfalls Lehrer*innen und Wissenschaftler*innen ein. Besonders Lehrkräfte an öffentlichen Schulen haben Ihre Arbeitszeit bisher nicht erfasst. Die Kultusminister lehnten eine Zeiterfassung der Arbeitszeit ab.

      Allerdings könnte sich das bald ändern. Denn die Stimmen nach einer Arbeitszeiterfassung bei Lehrer*innen wird immer lauter. Hintergrund ist, dass die Lehrkräfte immer mehr Überstunden machen müssen. Bedingt durch Fachkräftemangel und steigende gesundheitliche Ausfälle.

      BAG-Urteil von 2022

      Somit ist die Erfassung der Arbeitszeiten im öffentlichen Dienst nicht so einfach umzusetzen wie im privatwirtschaftlichen Sektor. Denn die Besonderheiten im ÖD gibt es in keiner anderen Branche sowie weitere Hürden.

      Was für beide Bereiche gilt ist die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeiten. Das hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Entscheid noch einmal deutlich untermauert. Wie die Umsetzung zu erfolgen hat, wurde allerdings nicht näher ausgeführt.

      Ratsam ist es, eine digitale Software zur Zeiterfassung einzuführen. Denn diese elektronische Arbeitszeiterfassung bietet sowohl Mitarbeitenden wie dem Arbeitgeber eine Reihe an Vorteilen. Von mehr Transparenz über eine einfache Nutzung im Alltag bis hin zur mehr Rechtssicherheit.

        Software-Lösung zur Zeiterfassung im öffentlichen Dienst

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          Christoph Mers

          Online Content Manager