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Miten suomalaiset työntekijät kokevat palkkatasa-arvon ja palkka-avoimuuden?

Urteil zur Zeiterfassung: kein Runden zum Nachteil der Mitarbeitenden

Das Urteil des EuGH in Bezug auf die Arbeitszeiterfassung ist eindeutig: Die Zeiterfassung soll objektiv erfolgen. Daher ist ein Abrunden zum Nachteil der Angestellt*innen nicht rechtens.

Urteil: Auf- oder Abrunden nicht rechtens

Wann fangen Mitarbeitende mit der Arbeit an? Manchmal um 08:07 Uhr oder erst um 09:47 Uhr. Gleiches gilt beim Arbeitsende. Manchmal um 16:07 Uhr oder erst um 17:51 Uhr.

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      Diese Anfangs- und Endzeiten müssen dem zur Folge korrekt erfasst werden. Was nicht passieren darf. Ein Auf- oder Abrunden durch das Zeiterfassungs-System. Was heisst das genau?

      Das System zur Zeiterfassung darf zweierlei nicht:

      1. Den Beginn der Arbeitszeit erst bei der nächsten vollen Viertelstunde starten. Sprich 08:15 Uhr statt eigentlich 08:07 Uhr.
      2. Das Ende der Arbeitszeit nicht mit Beginn der vorherigen vollen Viertelstunde festlegen. Sprich, 17:45 Uhr statt 17:51 Uhr.

      Einhaltung der Kriterien

      Dieses System der Arbeitszeiterfassung wirkt sich nicht nur nachteilig auf die Mitarbeitenden aus. Es ist ebenfalls nicht rechtens und widerspricht den geltenden Arbeitszeitgesetzen.

      Das bestätigte das Bundesarbeitsgericht Emden in seinem Urteil. Das Gericht ließ in seinem Urteil verlauten:

      „Eine automatisch von einem Zeiterfassungsprogramm vorgenommene „Rundung“ der Arbeitszeiten, die auf eine Kürzung der Arbeitszeiten hinausläuft, entspricht nicht der Vorgabe aus dem Urteil des EuGHs vom 14.05.2019 [CCOO], dass die Arbeitszeiten „objektiv“ und „verlässlich“ festzustellen sind.”

      Das gilt es zu beachten

      Damit stützt sich das Urteil des Arbeitsgerichts Emden auf den EuGH-Beschluss. Dieser stellt nicht nur fest, dass eine Arbeitszeiterfassung verpflichtend ist. Es legt ebenfalls bestimmte Kriterien fest, welche bei der praktischen Umsetzung eingehalten werden müssen.

      Die eingesetzten Lösungen müssen folgendes sein:

      1. Objektiv
      2. Verlässlich
      3. Transparent

      Deshalb ist eine minutengenaue Zeiterfassung unerlässlich. Und aus diesem Grund sind Zeiterfassungs-Systeme, welche die Arbeitszeiten runden, nicht rechtens und dürfen in der Praxis nicht verwendet werden.

        Christoph Mers

        Online Content Manager