So funktioniert das Zeitwertkonto
Früher aus dem Berufsleben aussteigen. Sich als Arbeitgeber von der grauen Masse absetzen und die Marke stärken. Wie? Mittels eines sogenannten Zeitwertkontos ist beides möglich. Doch wie funktioniert ein Zeitwertkonto.
Zeitwertkonto: zwei Phasen zu beachten
Das Zeitwertkonto setzt sich aus zwei Phasen zusammen:
- Ansparphase
- Entnahmephase
Ansparphase beim Zeitwertkonto
Wie es der Name schon verrät, erfolgt in dieser Phase die Ansparung bzw. Ansammlung des Guthabens. Entweder wird ein Teil der Lohn- oder Gehaltsabrechnung auf das Konto abgeführt. Oder überschüssige Zeit wie beispielsweise nicht genutzter Urlaub wird umgewandelt und auf das Zeitwertkonto eingezahlt.
Anbei eine kurze Übersicht zu verschiedenen Modellen:
- Teile des Gehalts oder Lohns
- Anteilige von Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Boni
- Entgelt für geleistete Überstunden
- Stundenguthaben aus Kurzzeitkonten
- Nicht genutzter Urlaub
Wichtig: Die Ansparphase dauert das ganze Berufsleben. Es gibt kein Enddatum.
Von Vorteil ist, dass der*ie Arbeitnehmer*in selbst über die Abgaben bzw. die Höhe der Einzahlungen entscheidet. Außerdem bleiben Arbeitnehmende immer Eigentümer*in von Ihrem Zeitwertkonto.
Zweiter Teil: die Entnahmephase beim Zeitwertkonto
Es gibt drei unterschiedliche Möglichkeiten für den*e Arbeitnehmer*in, dass angesparte Geld zu verwenden:
- Vorruhestand
- Gesetzliche Freistellungsphasen
- Vertragliche Freistellungsphasen
Der Vorruhestand wird seitens des Gesetzgebers vorgeschrieben. Somit haben Arbeitnehmende die Möglichkeit, früher in Altersteilzeit zu wechseln oder komplett in den Vorruhestand zu gehen.
Die gesetzlichen Freistellungsphasen sind beispielsweise eine Elternzeit oder der Wechsel in Teilzeit. Zu den vertraglichen Freistellungsphasen gehören unter anderem das Sabbatical oder selbstgewählte Weiterbildungen und Nutzung von Qualifizierungsangeboten.
Gesetzliche Vorgaben berücksichtigen
Wichtig: Während der Freistellungsphase bleibt das Arbeitsverhältnis unangetastet. Somit ist eine Kündigung nicht möglich. Des Weiteren bleiben Arbeitnehmende weiterhin sozialversichert.
Und noch ein Vorteil: Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber die Einzahlungen gegen eine Insolvenz absichern muss. Somit geht das angesparte Guthaben nicht verloren.
Das sind bereits einige Pflichten für den Arbeitgeber. Und daraus resultierende Vorteile für die Arbeitnehmenden. Doch wie sieht es ganz genau aus. Mehr zu den jeweiligen Vorteilen und Nachteilen aus Sicht der Unternehmen und der Beschäftigten.
Christoph Mers
Online Content Manager