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7 wichtigsten Fragen zum Weihnachtsgeld

7 wichtigsten Fragen zum Weihnachtsgeld auf einem Blick

Die Weihnachtszeit rückt näher. Und damit auch die Frage: Gibt es dieses Jahr einen Bonus in Form von Weihnachtsgeld? Doch sind Unternehmen überhaupt zu einer Auszahlung verpflichtet? Diese und weitere Fragen rund um das Weihnachtsgeld beantworten wir in diesen FAQ.

1. Wann wird das Weihnachtsgeld ausgezahlt?

Die Auszahlung des weihnachtlichen Bonus erfolgt zumeist Ende November zusammen mit der regulären Lohn- oder Gehaltsabrechnung. Somit kann der Bonus bereits für Weihnachtseinkäufe genutzt werden.

2. Ist der Arbeitgeber zu einer Auszahlung vom Weihnachtsgeld verpflichtet?

Nein, der Arbeitgeber ist nicht zu dieser Sonderzahlung verpflichtet. Das bedeutet, Arbeitnehmer*innen haben grundsätzlich keinen Anspruch auf den Erhalt von Weihnachtsgeld.

3. Gibt es einen anderen Anspruch auf Weihnachtsgeld

Zwar ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet zur Auszahlung des Bonus. Allerdings kann der Anspruch auf Weihnachtsgeld aus einer anderen Vereinbarung resultieren. Dazu zählen:

  • Tarifvertrag
  • Betriebsvereinbarung
  • Arbeitsvertrag
  • Wiederholte freiwillige Leistung des Arbeitgebers

4. Wie hoch muss das Weihnachtsgeld sein?

Eine grundsätzliche Höhe des Weihnachtsgeldes ist nicht festgeschrieben. Es richtet sich aber meistens nach drei Faktoren:

  • Unternehmensbranche
  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Betriebliche Gepflogenheiten

Daher kann es sein, dass Unternehmen aus der gleichen Branche einen unterschiedlichen weihnachtlichen Zuschuss auszahlen.

5. Kann das Weihnachtsgeld innerhalb des Unternehmens unterschiedlich sein?

Die Höhe des Weihnachtsgeldes innerhalb eines Unternehmens kann unterschiedlich ausfallen. Dafür müssen aber sogenannte sachliche Gründe sprechen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Betriebszugehörigkeit
  • Eigene Kinder
  • Fehlzeiten

Laut einem Urteil des BGAs ist eine höhere Qualifikation allein nicht ausreichend.

6. Können Arbeitnehmer*innen komplett vom Weihnachtsgeld ausgeschlossen werden

Ein gänzlicher Ausschluss vom Weihnachtsgeld ist möglich. Dafür müssen jedoch sachliche Gründe gelten. Das sind beispielsweise:

  • Mitarbeiter*in im Erziehungsurlaub
  • Abhängig von Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Bei Sanierungsverträgen

7. Muss das Weihnachtsgeld versteuert werden?

Ja, auf das Weihnachtsgeld müssen sowohl Steuern als auch Sozialabgaben gezahlt werden.

    Christoph Mers

    Online Content Manager