1. Home>
  2. Blog>
  3. Lohn- und Gehaltsabrechnung & Outsourcing>
Outsourcing der Lohnabrechnung: 5 entscheidende Schritte beachten

Steuerentlastungen 2025: Überstunden bald steuerfrei?

Studie - mehr Flexibilität bei Vergütungen

Im kommenden Jahr sollen die Beitragskosten für die Versicherungen spürbar steigen. Was weniger netto vom brutto bedeutet. Um dem entgegenzuwirken sind steuerliche Entlastungen auf der anderen Seite geplant. Die Überstunden betreffend.

Steuerfreie Überstunden ab 2025?

Ab dem kommenden Jahr sollen die Beiträge für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung steigen. Das sorgt für weniger netto vom brutto bei der Entgeltabrechnung. Daher plant der Gesetzgeber eine Steuerentlastung auf der anderen Seite.

    Immer auf dem Laufenden bleiben mit dem SD Worx Newsletter!

      Mehr erfahren

      Geplant ist, dass die Mehrarbeit ab 2025 steuerfrei sein soll. Somit würden sich Überstunden wieder mehr lohnen. Vorausgesetzt, Unternehmen bezahlen den Mitarbeitenden die Mehrarbeit.

      Bisherige Regelungen

      Denn bisher müssen Arbeitnehmende auf Ihre regulären Überstunden Steuern zahlen. Sprich, es fallen Abzüge durch Lohnsteuer und Versicherungsbeiträge wie der Krankenversicherung an. Blog-ARtikel: So Überstunden trotzdem steuerfrei auszahlen.

      Somit bleibt nicht die volle Höhe auf dem Konto. Das gilt allerdings ausschließlich für die Mehrarbeit zusätzlich zur regulären Arbeitszeit sowie bei der Arbeit am Samstag.

      Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Nicht betroffen von dieser Regelung sind die Zuschläge bei den folgenden Stunden-Typen:

      1. Nachtstunden
      2. Feiertagsstunden
      3. Sonntagsstunden

      Wer in diesem Fall Überstunden abrechnet, muss mit keinerlei steuerlichen Abzügen rechnen.

      Aktueller Stand

      Erste Pläne liegen laut dem Bundesfinanzministerium bereits in der Schublade. Eine Umsetzung ist für 2025 angestrebt. Möglicherweise noch vor der Bundestagswahl.

      Allerdings gibt es noch eine Reihe an Fragen zu beantworten. Welche Arbeitskräfte profitieren final von dieser Regelung? Gilt es sowohl für Vollzeitkräfte als auch Teilzeitkräfte?

      Vor allem in der letzten Frage steckt Spannungspotential. Denn unter den Berufstätigen sind hauptsächlich Frauen in Teilzeit tätig. Dagegen arbeiten deutlich weniger Männer in Teilzeit. Somit stellt sich hier die Frage, ob durch den Ausschluss von Teilzeitkräften eine Diskriminierung vorliegen würde.

      Frauen häufiger in Teilzeit

      Das deckt sich mit einer aktuellen Meldung des Statistischen Bundesamtes. Denn jede zweite Frau, also 50 Prozent, ist mittlerweile in Teilzeit beschäftigt. Dagegen sind nur 13 Prozent der Männer in Teilzeit angestellt.

      Noch deutlich wird es beim Blick auf arbeitende Eltern. In diesem Fall geht die Spanne noch weiter auseinander. 67 Prozent aller Mütter mit einem Kind unter 18 Jahren sind in Teilzeit tätig. Dagegen sind es nur neun Prozent der Väter.

      Einen deutlich geringeren Abstand gibt es bei den Paaren ohne Kinder. Hier sind 16 Prozent der Männer in Teilzeit und 39 Prozent der Frauen.

      Offene Fragen

      Zu den weiteren bisher ungeklärten Fragen gehört ebenfalls der exakte Punkt der Umsetzung. Offen ist außerdem, ab der wie vielten Überstunde keine steuerlichen Abgaben mehr fällig sind. Weitere Informationen in unserem FAQ-Artikel.

      Diese und weitere Aspekte müssen dementsprechend noch geklärt werden, bevor ein konkreter Gesetzesentwurf vorliegen kann. Dieser wäre allerdings auch dringend notwendig.

      Steigende Zahl an Überstunden

      Aktuell leisten die Deutschen 13,2 bezahlte Überstunden sowie 18,4 unbezahlte Überstunden. Eine deutliche Diskrepanz. Schätzungen der IG Metall gehen davon aus, dass bundesweit die Zahl der Überstunden bei 700 Millionen liegt.

        Christoph Mers

        Online Content Manager