
Nettogehalt schmilzt in 2025 spürbar
Mehr Netto vom Brutto lautete die Devise seitens des Gesetzgebers. Doch die Realität sieht anders aus. Denn laut einer Analyse sinkt das Nettogehalt in 2025 in fast allen Einkommensklassen. Ein Blick auf die Zahlen.
Nettogehalt 2025: weniger in der Tasche
Die Lohn- oder Gehaltsabrechnung im Januar 2025 war der erste Vorbote: Das Nettoentgelt lag unter dem Vorjahresniveau. Die großen Unterschiede setzen sich allerdings nicht in den kommenden Monaten fort. Grund zur Freude ist das aber nicht. Warum?
Denn für das Jahr 2025 können die Beschäftigten nahezu mit durchgängigen Mehrbelastungen rechnen. Und was wurde aus den Steuersenkungen?
Sozialabgaben zu hoch
Im vergangen Jahr wurde das „Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs“, kurz SteFeG, noch beschlossen. Allerdings konnte die Umsetzung nicht rechtzeitig erfolgen.
Daher spüren die Beschäftigten die Auswirkungen der Steuersenkungen erst verspätet. Mittlerweile wurden die Berechnungsgrundlagen für die Lohnprogramme umgesetzt. Je nach Schnelligkeit profitieren die Beschäftigten bereits seit der Februar-Abrechnung und spätestens mit dem März-Lohnzettel.
Doch auf Grund der zu hohen Sozialabgaben verpuffen die Steuersenkungen gefühlt.
Sozialabgaben 2025: die Ursachen
Die Liste an Ursachen für die erhöhten Sozialabgaben ist unterschiedlich. Diese Faktoren sorgen letztendlich für ein geringeres Nettogehalt in 2025:
- Erhöhung der Zusatzbeiträge durch Krankenkassen um durchschnittlich 0,8 Prozentpunkte von 1,7 auf 2,5 Prozentpunkte.
- gestiegene Beiträge zur Pflegeversicherung
- Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen bei der Arbeitslosen- und Rentenversicherung
- Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen bei der Kranken- und Pflegeversicherung
Diese vier Faktoren sorgen für eine Verpuffung der Steuersenkungen.
Diese Gruppen verlieren
Wie sich die erhöhten Sozialabgaben konkret auf das Nettogehalt auswirken, zeigt eine Auswertung der Daten an vier verschiedenen Gruppen:
- Single – Steuerklasse I – kinderlos
- Verheiratet – Steuerklasse III – zwei Kinder
- Verheiratet – Steuerklasse III – kinderlos
- Alleinerziehend – Steuerklasse II – ein Kind
Im unteren Einkommensbereich mit bis zu 30.000 Euro Jahresbrutto erhalten die zweite und dritte Gruppe im Jahr bis zu 150 Euro weniger als im Vorjahr. Bei den anderen Gruppen fällt die Minderung geringer aus.
Einfluss der Beitragsbemessungsgrenzen
Bis zu der monatlichen Gehaltsgrenze von 5.000 Euro fallen die Minderungen relativ gering aus. Die jährlichen Verluste gegenüber 2024 rangieren zwischen 29 Euro und 52 Euro.
Dann erfolgt allerdings ein deutlicher Anstieg. Ursächlich hierfür ist, dass die folgenden Einkommen erstmalig die vollen Sozialversicherungsbeiträge auf Ihr komplettes Gehalt entrichten müssen. Stichwort: Anstieg der Beitragsbemessungsgrenzen.
Hier liegen die Minderungen zwischen 223 Euro und 359 Euro gegenüber dem Vorjahr. Die größten Verlierer, bei einem reinen Blick auf die absoluten Zahlen, sind die Verheiraten mit entweder zwei Kindern oder kinderlosen.
Die haben Verluste von 737 Euro (zwei Kinder) und 763 Euro (kinderlose) zu verkraften.
Ausnahme von der Regel
Grundsätzlich müssen sich fast alle Beschäftigten auf weniger im Geldbeutel in 2025 einstellen. Mit einer Ausnahme: Singles in der Steuerklasse I mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 7.500 Euro. Diese erhalten 47 Euro mehr als im Vorjahr. Warum?
Eine vorteilhafte Kombination aus einem progressiven Steuersystem mit versetzten Tarifeckwerten. Untern anderem profitiert diese Gruppe von der Anhebung der Freigrenze bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags.
Christoph Mers
Online Content Manager