Bezahlung von Überstunden: drei Beispiele aus der Praxis
Noch gibt es keinen Gesetzesentwurf. Doch erste Pläne seitens der Bundesregierung gibt es bereits: steuerfreie Überstunden ab 2025. Aber noch müssen Überstunden versteuert werden. Oder doch nicht? Drei Beispiele aus der Praxis.
Steuern auf Überstunden
Überstunden gehören in Deutschland zur Tagesordnung. Regelmäßig müssen Mitarbeitende Mehrarbeit leisten. Ob diese bezahlt werden oder in einer anderen Form abgegolten werden dürfen, hängt vom jeweiligen Vertrag jedes Einzelnen ab.
Ist beides nicht möglich, ist das natürlich ein großer Nachteil für die Arbeitnehmerseite. Allerdings ist das mittlerweile nur noch in seltenen Fällen möglich. Denn die Rechtsprechung hat sich diesbezüglich in den letzten Jahren stark gewandelt.
Was allerdings noch üblich ist: die Besteuerung von Überstunden oder Überstunden-Zuschlägen. Allerdings ist das nur die eine Seite der Medaille. Arbeitgeber haben noch andere Möglichkeiten. Wir zeigen drei konkrete Beispiele aus der Praxis:
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Überstunden als Freizeitausgleich
Die einfachste und wohl unkomplizierteste Lösung ist, wenn Überstunden als Freizeitausgleich genutzt werden dürfen seitens der Arbeitnehmenden. Wichtig: Die Regelung, dass Mehrarbeit in Freizeit umgewandelt werden darf, muss vertraglich festgehalten sein.
Im Idealfall nutzt der*ie Arbeitnehmende eine digitale Lösung zur Zeiterfassung. Dann haben sowohl Arbeitnehmer*in als auch Arbeitgeber einen transparenten Überblick über die angesammelten Stunden.
Außerdem kann der*er Mitarbeiter*in schneller und effektiver den Freizeitausgleich beantragen. Somit sind weder Zettelwirtschaft noch fehlerbehaftete Excel-Tabellen notwendig.
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Überstunden auf das Lebensarbeitszeitkonto einzahlen
Eine weitere Alternative gegenüber der klassischen Auszahlung ist die Ansammlung von Überstunden auf dem Lebensarbeitszeitkonto. Vorteil: Mitarbeitende sammeln Ihre Überstunden auf einem Konto und können diese zu einem deutlich späteren Zeitpunkt zur freien Verfügung nutzen. Beispielsweise für ein längeres Sabbatical , Reisen oder Fortbildungen. Weitere Infos zum Lebensarbeitszeitkonto.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, sich die gesammelten Stunden auf einmal auszahlen zu lassen. Wichtig: Dann fallen aber Steuern und Sozialabgaben an.
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Überstunden auszahlen lassen
Der Klassiker ist natürlich die Auszahlung von Überstunden. Dabei gibt es allerdings eine Reihe von Faktoren zu berücksichtigen. Dazu ein Beispiel aus der Praxis:
Arbeitnehmer*in: kinderlos, Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, 1,7 Prozent Zusatzbeitrag Krankenkasse
Faktor | Wert |
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Bruttoarbeitslohn | 3.000 Euro |
Arbeitswoche | 40 Stunden |
Wochen Arbeitszeit pro Monat | 4,35 |
Stundenlohn | 17,24 Euro |
Überstunden im Monat | 15 Stunden |
Zusätzliches Geld | 258,60 Euro |
Überstundenzuschlag | 30 Prozent |
Überstundenzuschlag brutto | 77,58 Euro |
Gesamtbrutto im Monat | 3.336,18 Euro |
Netto nach Abzügen ohne Überstunden: 2.064,42 Euro
Netto nach Abzügen mit Überstunden: 2.254,02 Euro
Somit ergibt sich eine Differenz beim Netto aus den Überstunden von 189,60 Euro.
Christoph Mers
Online Content Manager