Minijob-Verdienstgrenze: Anpassung in 2025
Arbeitgeber und Mini-Jobber*innen aufgepasst. Ab dem kommenden Jahr ändert sich die Minijob-Verdienstgrenze. Wie hoch die neuen Grenzen ab Januar 2025 sind und was bei der Entgeltabrechnung beachtet werden muss, lesen Sie hier.
Höhere Minijob-Verdienstgrenze ab 2025
Ab Januar 2025 steigt die Verdienstgrenze bei den Mini-Jobs. Arbeitnehmende in diesem Bereich können dann 556 Euro pro Monat verdienen. Ein Anstieg um 18 Euro gegenüber dem bisherigen Maximalverdienst.
Somit können Mini-Jobber*innen ab Januar 2025 ein wenig mehr verdienen. Ohne aber die Vorteile eines Minijobs zu verlieren.
Warum die Änderung?
Die Verdienstgrenze beim Minijob ist nicht wahllos. Stattdessen ist die Höchstgrenze dynamisch und orientiert sich immer am Mindestlohn.
Der Mindestlohn stieg bereits auf 12,82 Euro pro Stunde. Somit musste zwangsläufig die Verdienstgrenze beim Minijob ebenfalls angehoben werden. Daher die Erhöhung um knapp 3,4 Prozent gegenüber dem bisherigen Wert.
Im Detail setzt sich die Verdienstgrenze beim Minijob aus der folgenden Formel zusammen:
Verdienstgrenze = Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3
Grundlage ist, dass von einer Arbeitszeit von 10 Wochenstunden ausgegangen wird.
Somit ergibt sich folgende praktische Rechnung:
Verdienstgrenze = (12,82 Euro * 130) / 3 = 555,53 Euro.
Da aufgerundet wird, ergibt sich der Wert von 556 Euro.
Maximale Arbeitsstunden
Keine Änderung gibt es dagegen bei der maximalen Anzahl an Arbeitsstunden. Diese bleibt weiterhin bei 43 Stunden pro Monat für Mini-Jobbende.
Somit ergibt sich ein maximaler Verdienst im Jahr von 6.672 Euro für die Mini-Jobber*innen.
Korrekt umsetzen
Für die Arbeitnehmenden ändert sich zunächst nichts. Denn die Änderungen bei der Entgeltabrechnung müssen durch den Arbeitgeber durchgeführt werden.
Arbeitnehmende sollten allerdings Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung überprüfen, ob diese korrekt ist. Sprich, wurden die gesetzlichen Vorgaben Arbeitgeber richtig und pünktlich umgesetzt.
Sollte das nicht der Fall sein, sollten die Mini-Jobbenden sich unbedingt bei der zuständigen Fachabteilung melden und auf den Fehler in der Entgeltabrechnung hinweisen.
Christoph Mers
Online Content Manager