
Koalitionsvertrag 2025: fünf Punkte aus HR-Sicht
Welche Punkte im Koalitionsvertrag aus arbeitsrechtlicher Sicht relevant sind, haben wir bereits eingehend beschrieben. Doch welche Aspekte sind aus Sicht der HR besonders entscheidend im Koalitionsvertrag? Das lesen Sie hier.
Koalitionsvertrag und HR: wichtige Punkte
Noch ist der Koalitionsvertrag, mit dem Titel „Verantwortung für Deutschland“, nicht final beschlossen. Bis Ende April kann es teilweise dauern, bis alle Parteien Ihre Zustimmung gegeben haben. Neben zahlreichen Schwerpunkten im Bereich Arbeitsrecht gibt es ebenfalls relevante Themen für die HR. Diese Aspekte im Koalitionsvertrag sind für die Personalabteilung besonders interessant.
#1: Gleichstellung
Ein wichtiger Punkt aus dem Koalitionsvertrag aus HR-Sicht ist die Gleichstellung. Sprich, die Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie.
Laut dem Vertragswerk streben die Parteien eine bürokratiearme Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht an. Ziel ist es, dass Männer und Frauen bis 2030 den gleichen Lohn bei gleicher Arbeit verdienen.
Dementsprechend soll eine Kommission eingesetzt werden, welche bis 2025 konkrete Vorschläge macht. Basierend darauf soll ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden.
#2: Künstliche Intelligenz in Unternehmen
Die Umsetzung des AI-Acts ist bereits im vollen Gange. Laut dem Koalitionsvertrag sollen Unternehmen zum einen Ihre Mitarbeitenden für die Nutzung von KI qualifizieren. Zum anderen ist geplant, dass ein fairer Umgang mit den Daten im Betrieb geschaffen wird.
Basierend auf diesen Forderungen bleibt der Koalitionsvertrag allerdings hinter den Erwartungen zurück. Statt klare und transparente Rahmenbedingungen zu schaffen, bleibt es eher bei allgemeinen Formulierungen.
#3: Arbeitsschutz
Ein weiterer HR-relevanter Aspekt im Koalitionsvertrag ist der Arbeitsschutz. In diesem Bereich sind umfangreiche Maßnahmen geplant.
Zum einen ist eine bessere Prävention von psychischen Erkrankungen geplant. In diesem Zusammenhang werden nötige Instrumente des Arbeitsschutzes auf Ihre Wirksamkeit überprüft.
Zum anderen sollen körperlich stark belastete Arbeitsgruppen wie Paketzusteller oder LKW-Fahrer von besseren Arbeitsbedingungen profitieren. Geplant sind unter anderem der Ausbau der Sanitärinfrastruktur auf Park- und Rastplätzen auf Autobahnen und deren kostenfreie Nutzung. Außerdem soll die Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge für Paketzusteller kommen.
#4: Inklusion
Damit Menschen mit Behinderungen noch besseren in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden, sind umfangreiche Maßnahmen geplant.
Zum einen durch eine stärkere Förderung der Schwerbehindertenvertretungen. Zum anderen durch eine engere Verknüpfung und Vernetzung der sogenannten „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber“ (EAA) mit den Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation.
#5: Weiterbildungen
Die Zahl der Menschen über 25 ohne Ausbildung soll drastisch reduziert werden. Um das zu Erreichen, sollen sogenannte abschlussorientierte Weiterbildungen gestärkt werden. Des Weiteren sollen ebenfalls die Sozialpartner gestärkt werden.
Christoph Mers
Online Content Manager