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Koalitionsvertrag 2025: 5 Punkte aus arbeitsrechtlicher Sicht

Der Koalitionsvertrag 2025 ist ausgehandelt. Auf mehr als 140 Seiten wurden die unterschiedlichsten Ideen und Vorschläge eingearbeitet. Auch arbeitsrechtliche Punkte. Welche fünf Punkte das aus arbeitsrechtlicher Sicht sind, erfahren Sie hier.

Arbeitsrecht im Koalitionsvertrag 2025

Ob Zeiterfassung, Mindestlohn oder Bürokratieabbau: Die Liste an arbeitsrechtlichen Punkten im Koalitionsvertrag ist relativ lang. Diese fünf Punkte stechen besonders heraus:

#1 Zeiterfassung und Mehrarbeit

Neben einer täglichen Höchstarbeitszeit wollen die neuen Regierungsparteien ebenfalls eine wöchentliche Höchstarbeitszeit einführen. Die bereits bestehende Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung soll unbürokratisch geregelt werden. Kleine und mittlere Unternehmen sollen von angemessenen Übergangsregelungen profitieren.

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      Vertrauensarbeitszeit soll ohne Zeiterfassung möglich sein. Allerdings im Einklang mit den bestehenden EU-Arbeitszeitrichtlinien. Gefördert werden soll die Mehrarbeit.

      Geplant sind steuerfreie Zuschläge für Mehrarbeit welche über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit gehen. Vollzeitarbeit gilt bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 34 Stunden bei tariflichen Regelungen. 40 Stunden Wochenarbeitszeit bei nicht-tariflichen Regelungen.

      Ein weiterer Vorteil: Zahlen Arbeitgeber eine Prämie zur Ausweitung der Arbeitszeit, soll diese steuerlich begünstigt werden.

      #2 Mindestlohn

      Ein wichtiges Wahlversprechen der SPD findet in diesem Fall Einzug in den Koalitionsvertrag 2025. Denn angestrebt wird ein Mindestlohn von 15 Euro pro Stunde. Geplant ist, dass weiterhin an einer unabhängigen Mindestlohnkommission festgehalten wird.

      Allerdings soll diese Kommission zwei Aspekte berücksichtigen. Zum einen die Tarifentwicklung. Zum anderen an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten. Somit ist ein Mindestlohn von 15 Euro pro Stunde bis zum Jahr 2026 realisierbar.

      #3 weniger Bürokratie

      Bürokratieabbau ist ein immer wieder genanntes Anliegen in Koalitionsverträgen. In diesem Fall plant die künftige Regierung unter anderem das Beibehalten der telefonischen Krankmeldung. Um Missbrauch zu verhindern sollen allerdings Online-Krankschreibungen über beispielsweise private Online-Plattformen ausgeschlossen werden.

      Des Weiteren sollen die Schriftformerfordernisse kontinuierlich reduziert werden. Hinzukommt eine transparentere und schnellere Durchführung des Statusfeststellungsverfahrens.

      #4 Digitale Mitbestimmung

      Die Digitalisierung macht auch vor Betriebsräten und Betriebsversammlungen nicht Halt. Daher sollen Online-Betriebsratssitzungen sowie Online-Betriebsversammlungen zusätzlich zu den Präsenzformaten gesetzlich verankert werden.

      Ein weiterer Punkt hin zu mehr Digitalität: Die Möglichkeit, online zu wählen, soll im Betriebsverfassungsgesetz festgehalten werden.

      #5 Betriebliche Altersvorsorge

      Viele Arbeitgeber bieten als zusätzlichen Benefit neben dem Gehalt die Einzahlung in eine betriebliche Altersvorsorge an. Wird allerdings das Unternehmen gewechselt, läuft Gefahr, die Altersvorsorge nicht mitnehmen zu können. Dem will die neue Regierung entgegenwirken.

      Zum einen soll die betriebliche Altersvorsorge einfacher, transparenter und digitaler sein. Zum anderen soll die Portabilität bei einem Arbeitgeberwechsel verbessert werden.

        Christoph Mers

        Online Content Manager