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Jahressteuergesetz 2024: geplante Änderungen für die zweite Jahreshälfte

Textform, Schriftform & elektronische Form: die Unterschiede

Jahressteuergesetz 2024

Durch die neuen gesetzlichen Änderungen können Dokumente wie Arbeitszeugnisse künftig in Textform übermittelt werden. Doch was ist der Unterschied zur Schriftform? Und was beinhaltet elektronische Form? Wir blicken auf drei Formvorschriften.

Textform und Schriftform: der Unterschied

Der Unterschied zwischen Schriftform und Textform ist, dass bei der Schriftform die eigenhändige Unterschrift aller Parteien auf dem Dokument vorhanden ist.

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      Der Vorteil der Schriftform ist, dass es eine hohe Beweiskraft hat. Allerdings ist es auch mit einem hohen personellen Aufwand und mehr Bürokratie verbunden. Geregelt wird die Schriftform in §126 BGB.

      Bei der Textform ist die eigenhändige Unterschrift nicht zwingend erforderlich. Es genügen aber die vollständigen Namen der Verfasser. 

      Wichtig bei Textform: Zum einen muss das Dokument auf einem dauerhaften Datenträger lesbar sein. Zum anderen ist es für einen angemessenen Zeitraum aufzubewahren. Geregelt wird die Textform in §126b BGB.

      Ausnahme: Das bedeutet formfrei

      Formfrei bedeutet, dass für bestimmte Dokumente oder Verträge gar keine Unterschrift notwendig ist. Somit liegt es bei den handelnden Personen wie das Dokument unterzeichnet werden soll. Beispielsweise mündlich oder stillschweigend wirksam.

      Vorteil ist, dass es eine hohe Flexibilität bietet und weniger Bürokratie mit sich bringt. Nachteil ist allerdings, dass bei möglichen Rechtsstreitigkeiten eine Beweisführung erschwerend sein kann.

      Formvorschrift: die elektronische Form

      Eine weitere Option ist die sogenannte elektronische Form. Diese tritt für die Schriftform in Kraft, wenn im entsprechenden Gesetzesabschnitt nicht anders vorgeschrieben.

      Diese Arten gibt es bei der elektronischen Form:

      1. Einfache elektronische Signatur (EES):
        1. Das ist die einfachste Variante der elektronischen Form. Hier werden die grundlegendsten Sicherheitsstandards erfüllt. Nachteil ist, dass es eine geringe Beweiskraft vor Gericht hat. Denn die Unterschrift des Signierenden kann relativ einfach gefälscht werden.
           
      2. Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES):
        1. Diese Option bestätigt die Identität einer bestimmten Person durch ein digitales Zertifikat. Zum Beispiel durch die Identifikation anhand einer E-Mail-Adresse oder Mobiltelefonnummer.
           
      3.  Qualifizierte elektronische Signatur (QES):
        1. Diese Option ist der eigenständigen Unterschrift gleichgestellt und besitzt die höchste Beweiskraft. Eine Identifikation erfolgt beispielsweise durch einen Video-Call.

      Wichtig: Ist die Schriftform vorgeschrieben, darf ausschließlich die qualifizierte elektronische Signatur als Alternative verwendet werden. In diesem Fall muss das Dokument ebenfalls digital erstellt werden.

        Christoph Mers

        Online Content Manager