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Arbeitsrecht 2025: Diese fünf Änderungen im Blick behalten

Jahressteuergesetz 2024: geplante Änderungen für die zweite Jahreshälfte

Auf die Personalabteilungen in deutschen Unternehmen kommen auch in 2025 einige gesetzlichen Änderungen zu. Diese haben wir bereits in zwei separaten Beiträgen vorgestellt. Jetzt lesen Sie die wichtigsten Änderungen im Arbeitsrecht 2025.

Änderung im Arbeitsrecht 2025: digitaler Arbeitsvertrag

Einen großen Schritt hin zu weniger Bürokratie und mehr Entlastung gelingt mit der Digitalisierung des Arbeitsvertrages. Was bedeutet das?

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      Bisher mussten Arbeitsverträge immer in Schriftform geschlossen werden. Das ist seit Januar 2025 nicht mehr notwendig. Es reicht die Textform aus. Damit werden HR-Abteilungen spürbar entlastet und der Prozess effizienter gestaltet. Die Textform gilt für alle Arbeitsverträge sowie für Änderungs- und Zusatzvereinbarungen.

      Wichtig: Die Textform gilt bloß, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

      1. Das jeweilige Dokument muss für den Arbeitnehmenden verfügbar sein.
      2. Abspeichern und Ausdrucken des Dokumentes muss möglich sein.
      3. Arbeitnehmende müssen eine Empfangsbestätigung an den Arbeitgeber senden.

      Das ist der Unterschied zwischen Textform und Schriftform.

      Neuerung im Arbeitsrecht 2025: digitales Arbeitszeugnis

      Ein weiterer Schritt in Richtung mehr Digitalität und weniger Bürokratie ist die digitale Übermittlung des Arbeitszeugnisses. Mit Zustimmung des Arbeitnehmenden können Unternehmen das Zeugnis ebenfalls in elektronischer Form ausstellen. 

      Allerdings hat diese Reform einen relativ großen Hacken. Denn es bedarf einer sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur. Sprich, eine Signatur mit Zertifikat.

      Die meisten Unternehmen werden dazu technisch nicht in der Lage sein. Daher werden viele Arbeitgeber weiter auf den postalischen Weg zurückgreifen.

      Update im Arbeitsrecht 2025: Elternzeit-Anträge

      Eine weitere Erleichterung, sowohl für HR-Abteilungen als auch angehende Eltern, ist die Nutzung der Textform bei Elternzeit-Anträgen. Das gilt für Anträge für:

      • Teilzeit in Elternzeit
      • Elternzeit
      • Verringerung der Arbeitszeit

      Wichtig: Die Neuerungen greifen erst ab dem 01. Mai 2025. Für Eltern, deren Kinder davor geboren sind, bedarf es weiterhin der Schriftform.

      Änderung im Arbeitsrecht: Entgelttransparenzgesetz

      Mehr Gleichheit zwischen Männern und Frauen bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Damit dieses Ziel erreicht wird, wurde das Entgelttransparenzgesetz erlassen.

      Dieses hat das Ziel, mehr Lohngleichheit zwischen männlichen und weiblichen Mitarbeitenden, bei gleicher oder ähnlicher Arbeit, zu schaffen. Allerdings greift die EU-Richtlinie 2023/970 aus 2023 erst ab dem kommenden Jahr.

      Denn ab dem 07. Juni 2026 muss diese EU-Verordnung in nationales Recht überführt werden. Daher sollten Personalabteilungen bereits jetzt die Zeit nutzen und entsprechende Vorbereitungen treffen.

      Anpassung im Arbeitsrecht 2025: Renteneintrittsklausel

      Von der Nutzung der Textform profitiert ebenfalls die Renteneintrittsklausel. Seit Januar 2025 muss diese Befristung nicht mehr zwangsläufig in Schriftform erfolgen.

      Die Textform gilt allerdings bloß für Verträge, welche ab dem 01. Januar 2025 geschlossen worden. Eine Schriftform ist weiterhin erforderlich, wenn:

      • der Arbeitnehmende es verlangt.
      • es eine Branche betrifft, welche unter das Schwarzarbeitsgesetz fällt.
      • der Arbeitsvertrag befristet ist.
      • es ein Arbeitsvertrag mit nachvertraglichem Wettbewerbsverbot ist.
      • es eine Kündigung betriff.
      • es sich um einen Aufhebungsvertrag handelt.

        Christoph Mers

        Online Content Manager