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Jahressteuergesetz 2024: geplante Änderungen für die zweite Jahreshälfte

Die wichtigsten gesetzlichen Änderungen in 2025 für HR – Teil 2

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Von Reisekosten über den Führerschein bis hin zum Kurzarbeitergeld gibt es einige gesetzliche Anpassungen, welche die HR im Blick behalten muss. Doch es gibt noch weitere Rechtsänderungen in 2025. Das ist Teil 2 der wichtigsten gesetzlichen Neuerungen in 2025.

Gesetzliche Anpassung 2025: Abfindungen

Eine wichtige Änderung betrifft die Auszahlung von Abfindungen durch Unternehmen an Mitarbeitende. Denn ab 2025 müssen Abfindungszahlungen bereits im Monat der Auszahlung voll umfänglich als Arbeitslohn versteuert werden.

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      Die Anwendung der sogenannten Fünftelregelung darf zukünftig erst im Nachgang genutzt werden bei der Erstellung der Steuererklärung. Somit entfällt der sofortige sowie unterjährige Steuervorteil.

      Der große Vorteil für die Personalabteilung sowie für die Lohnabteilung ist, dass ein erheblicher Mehraufwand entfällt. Stattdessen müssen die Beschäftigten aktiv werden um von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren.

      Gesetzliche Neuerung 2025: Barrierefreiheit

      Ein großer und einschneidender Faktor ist die sogenannte Barrierefreiheit. Ab Juni 2025 treten in Deutschland die sogenannten nationalen Regeln zur digitalen Barrierefreiheit in Kraft. Diese sind im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, dem BFSG, definiert. Damit setzt Deutschland den sogenannten European Accessibility Act um.

      Betroffen sind davon alle digitalen Produkte und Dienstleistungen in der Privatwirtschaft. Geregelt werden unter anderem Kontraste, Schriftgröße und Bedienbarkeit.

      Wichtig: Die Barrierefreiheit muss vor allem in den Bereichen Recruiting und Retention Management gewährleistet sein. Denn ein barrierefreier Zugang ist zwingend erforderlich im gesamten Bewerbungsprozess. Warum?

      Weil 60 Prozent aller Behinderungen während des Arbeitslebens auftreten. Reagieren Unternehmen darauf nicht aktiv, würden Sie automatisch potenzielle Kandidat*innen ausschließen.

      Gesetzliches Update 2025: Aufbewahrungsfristen

      Ein weiterer Grund zum Freuen für Personaler*innen. Die Frist zum Aufbewahren von bestimmten Dokumenten wurde von zehn auf acht Jahre verkürzt.

      Somit können die Aktenschränke geleert werden und der manuelle Aufwand verringert sich. Tipp: Schon jetzt auf ein digitales Dokumentenmanagement-System umstellen und welche Vorteile es bringt.

      Gesetzliche Rechtsänderung 2025: Inklusion

      Bereits im vergangenen Jahr trat das „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes“ in Kraft. Seit Januar 2025 gelten neue Ausgleichsabgaben für Unternehmen, welche der Beschäftigungspflicht in Bezug auf Menschen mit Schwerbehinderung nicht nachkommen.

      Das sind die neuen Abgaberegelungen je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz laut §160 SGB IX:

      140 Euro: bei jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von drei Prozent bis weniger als dem geltenden Pflichtsatz

      245 Euro: bei jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von zwei Prozent bis weniger als drei Prozent

      360 Euro: bei jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von mehr als null Prozent bis weniger als zwei Prozent

      720 Euro: bei jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von null Prozent

      Gesetzliche Änderung 2025: Postzustellung

      Die Änderungen im Postgesetz betreffen ebenfalls den Versand von geschäftlicher Korrespondenz. Das heisst, dass Personalabteilungen beim Brief- und Paketversand mehr Zeit einplanen müssen.

      Denn ab 2025 müssen 95 Prozent der Briefe erst nach drei statt nach zwei Werktagen beim Empfänger eintreffen.

        Christoph Mers

        Online Content Manager