Anpassungen
Der Bundestagswahlkampf 2025 wirft bereits seine Schatten voraus. Neben den traditionellen Versprechen wie das Senken der Steuern rückt überraschenderweise ein weiteres Thema in den Mittelpunkt: die Arbeitszeiterfassung. Das plant die CDU in Ihrem Programm „Agenda 2030“.
Agenda 2030: CDU will mehr Flexibilität
Das politische Programm „Agenda 2030“ der CDU umfasst eine Vielzahl an Themen und Punkten. Einige davon eng an den diesjährigen Wahlkampf geknüpft. Dazu gehören beispielsweise das Rentner*innen bis zu 2.000 Euro steuerfrei dazu verdienen dürfen. Oder die Abschaffung des Solidaritätszuschlages.
Ein weiterer Punkt ist überraschenderweise die Erfassung von Arbeitszeiten. In diesem Bereich plant die CDU mit mehr Flexibilität beim Arbeitszeitgesetz.
Konkrete Ideen der CDU
Das beinhaltet bereits dezidierte Vorschläge. Unter anderem die tägliche Höchstarbeitszeitgrenze durch eine wöchentliche Grenze zu ersetzen. Das ist prinzipiell möglich und würde sich an der geltenden EU-Arbeitszeitrichtlinie orientieren.
Diese EU-Arbeitszeitrichtlinie schreibt vor, dass die wöchentliche Höchstarbeitszeit bei 48 Stunden liegt. Allerdings ist diese Grenze nicht starr, sondern relativ flexibel. Warum?
Berechnung der Höchstgrenze
Denn die EU-Richtlinie schreibt vor, dass die Grenze im Zeitraum von sieben Tagen im Mittel nicht überschritten werden darf. Bei der konkreten Berechnung wiederum greift das nationale Recht.
Sprich, der Berechnungszeitraum kann von Land zu Land variieren. Entweder sechs, acht oder sogar 12 Monate können als Betrachtungszeitraum angesehen werden.
Ausnahmen gibt es selbstverständlich auch. Zum Beispiel können Arbeitnehmende länger als 48 Stunden arbeiten. Wenn Sie das freiwillig tuen und Ihnen durch diese zusätzliche Arbeit keine Nachteile entstehen.
Regelungen in Deutschland
Deutsche Mitarbeitende dürfen laut dem Arbeitszeitgesetz maximal acht Stunden am Tag arbeiten. Eine Erweiterung auf zehn Stunden ist möglich. Aber nur, wenn die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit innerhalb von 24 Wochen oder sechs Monaten nicht mehr als acht Stunden beträgt.
Des Weiteren müssen Arbeitgeber darauf achten, dass Ihre Angestellt*innen die gesetzlichen Ruhe- und Pausenzeiten einhalten.
Laut den gesetzlichen Vorgaben müssen Mitarbeitende eine Ruhepause von mindestens elf Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen einhalten. Bei den Pausenzeiten gelten folgende Regelungen:
- Ab sechs Stunden Arbeitszeit eine Pause von 30 Minuten
- Ab neun Stunden Arbeitszeit eine Pause von 45 Minuten
Gesetzliche Vorgaben fehlen bisher
Warum das Thema im Wahlkampf aufkommt, ist, dass gesetzliche Vorgaben und Regelungen seitens der Politik bisher fehlen. Und das Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist bereits mehr als zwei Jahre her.
Daher sollte die künftige Bundesregierung schnellstmöglich entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen. Aktuell sind die Unternehmen und Arbeitgeber auf sich allein gestellt.
Ratgeber zur Arbeitszeiterfassung in Deutschland
Christoph Mers
Online Content Manager