Urteil zur Zeiterfassung: Diese Rolle spielt der EuGH
Das Urteil vom BGA ist eindeutig. Arbeitgeber müssen ein Zeiterfassungssystem bereitstellen. Ein Entscheid, dessen Ursprung im Jahr 2019 beim Europäischen Gerichtshof liegt. Das steckt dahinter.
EuGH spielt entscheidende Rolle
Das Urteil vom deutschen Bundesarbeitsgericht zur Zeiterfassung kam überraschend. Sowohl für Arbeitgeber als auch den Gesetzgeber. Doch im Grundsatz orientieren sich die Erfurter Richter*innen am Urteil des EuGH aus dem Jahr 2019.
Das bahnbrechende Urteil zur Zeiterfassung des EuGH erfolgte bereits vor drei Jahren. In diesem Rechtsstreit klagte die spanische Gewerkschaft gegen die Deutsche Bank SAE.
Einhaltung der Arbeitszeiten kontrollieren
Hintergrund war, dass die Gewerkschaft Folgendes bemängelte: Das Fehlen eines betriebsinternen Systems zur Erfassung der von den Arbeitnehmern*innen täglich geleisteten Arbeitsstunden.
Die Kläger waren der Auffassung, dass ein solches System zur Zeiterfassung Pflicht ist. Denn ohne diese Lösung ist eine Kontrolle zur Einhaltung der Arbeitszeit nicht möglich.
EuGH Urteil eindeutig
Der EuGH bekräftigte in seinem Entscheid noch mal die europäischen Richtlinien und deren Regelungen in Bezug auf den Erlass von Arbeitsgesetzen hinsichtlich Zeiterfassung. Diese europäischen Leitplanken verpflichten die europäischen Mitgliedsstaaten dazu, dass Arbeitszeiten verbindlich und objektiv gemessen werden können.
Das bedeutet, die nationalen Parlamente haben die zwingende Pflicht, die nationalen Arbeitsgesetze entsprechend dem EuGH-Urteil anzupassen. Denn die Arbeitszeiterfassung muss konkret in nationalen Gesetzen geregelt werden.
Gerichte preschen vor
Allerdings kam die Bundesregierung dieser Pflicht bisher nicht nach. Deutlich aktiver waren dagegen einzelne Arbeitsgerichte in Deutschland. Diese sprachen Urteile aus, basierend auf den Grundlagen des EuGH-Rechtsspruches. Das konnten bereits einige Unternehmen spüren. Arbeitgeber mussten bereits Nachzahlungen leisten, teils im fünfstelligen Bereich.
Hintergrund ist, dass Arbeitnehmer*innen aktuell in einer schwächeren Position gegenüber dem Arbeitgeber sind. Denn ohne eine objektive wie überprüfbare Zeiterfassung können die Angestellten*innen Ihre Rechte nicht wirksam geltend machen.
Unter den Folgen des Urteils leiden nicht bloß Arbeitgeber sondern ebenfalls auch Arbeitnehmer*innen. Es bleiben viele Fragen betreffend Vertrauensarbeitszeit, Home Office oder mobiles Arbeiten.
Christoph Mers
Online Content Manager