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Arbeitszeiterfassung

Wachstumsinitiative und Mehrarbeit: Geht das ohne Arbeitszeiterfassung?

Anfang Juli 2024 stellte die Bundesregierung die neue Wachstumsinitiative vor. Ein Maßnahmenpaket um die Wirtschaft anzukurbeln. Doch was hat es dabei mit der Arbeitszeiterfassung auf sich? Antworten gibt es hier.

Mehrarbeit wird gefördert

Insgesamt umfasst das Paket 49 konkrete Maßnahmen. Unter anderem plant die Bundesregierung die Förderung von Überstunden und Mehrarbeit. Wie soll das in der Praxis aussehen?

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      Geplant ist, dass die Zuschläge für Überstunden steuerfrei sind. Oder die Mehrarbeit von Teilzeitkräften steuerlich begünstigt wird.

      Doch wie sollen diese Maßnahmen in der Praxis tatsächlich umgesetzt werden. Vor allem mit dem Hintergrund: Wie funktioniert das alles ohne Arbeitszeiterfassung.

      Gesetzgeber hinkt hinterher

      Die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeiten ist unumstößlich. Das hat zum einen der EuGH in seinem Urteil entschieden. Zum anderen bestätigte das Bundesarbeitsgericht (BAG) im September 2022 nochmal den europäischen Entscheid.

      Das BAG ging sogar noch einen Schritt weiter und formulierte einen klaren Auftrag an den Gesetzgeber: Es müssen endlich klare Richtlinien geschaffen werden in Bezug auf die Arbeitszeiterfassung. Doch passiert ist bisher nichts.

      Erfassung von Überstunden ist Pflicht

      Löblich ist, dass die Bundesregierung beispielsweise die Zuschläge für Überstunden steuerfrei machen möchte. Allerdings ist eine verlässliche und objektive Aufzeichnung von zusätzlichen Stunden ohne digitale Unterstützung fast unmöglich.

      Dabei sind Arbeitgeber sogar in der Pflicht, die Überstunden Ihrer Mitarbeitenden korrekt zu erfassen. So schreibt es das Arbeitszeitgesetz in §16 Absatz 2 vor:

      „Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen, die in eine Verlängerung der Arbeitszeit gemäß § 7 Abs. 7 eingewilligt haben“

      Hinzukommt eine Nachweispflicht von mindestens zwei Jahre. Wie diese Nachweise aufzuheben sind, wird nicht spezifiziert.

      Unbezahlte Überstunden an der Tagesordnung

      Der steuerliche Anreiz würde bei vielen Angestellten*innen sicherlich positiv wahrgenommen werden. Denn im vergangenen Jahr leisteten die Deutschen knapp 1,3 Milliarden Überstunden.

      Erschreckenderweise waren davon 775 Millionen Stunden unbezahlt. Also mehr als die Hälfte enthielt keine finanzielle Entlohnung für den Mehraufwand.

      Erfreulich ist dagegen, dass die Summe an Überstunden im Vergleich zu 2022 um 100 Millionen zurückgegangen ist.

      Zeiterfassung proaktiv angehen

      Viele Unternehmen scheuen bisher die Investitionen in eine digitale Lösung zur Arbeitszeiterfassung. Dabei lohnt es sich aus einer Vielzahl an Gründen proaktiv in die Zeiterfassung zu investieren.

      Unabhängig davon, wann und in welchem Umfang der Gesetzgeber seiner Pflicht zum Handeln nachkommt.

        Unser Ratgeber zur Arbeitszeiterfassung in Deutschland

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          Christoph Mers

          Online Content Manager