Wachstumsinitiative der Bundesregierung: Mehrarbeit fördern. Arbeitszeiterfassung offen lassen.
Die Bundesregierung will mit einer Wachstumsinitiative die Wirtschaft in Deutschland ankurbeln. Diese umfasst eine Vielzahl an Maßnahmen. Eine davon tangiert ebenfalls die Arbeitszeiterfassung. Darum geht es.
Förderung von Überstunden
Das Paket beinhaltet 49 konkrete Maßnahmen. Besonders interessant im Zusammenhang mit der Erfassung von Arbeitszeiten ist Maßnahme 20. Diese lautet: Mehrarbeit honorieren und Flexibilität ermöglichen.
Grundsätzlich will die Bundesregierung flexiblere Arbeitsmodelle ermöglichen und Mehrarbeit angemessen honorieren.
Unterschiedliche Ansätze
Konkret sollen laut der Wachstumsinitiative folgende Aspekte in die Praxis umgesetzt werden:
- Steuerfreie Mehrarbeit
In Zukunft sollen Zuschläge für Mehrarbeit steuer- und beitragsfrei sein. Voraussetzung ist, dass diese über die tarifliche vereinbarte Vollzeit gehen.
Als Vollzeitarbeit gelten mindestens 34 Wochenarbeitsstunden bei tariflicher Regelung. Bei nicht-tariflicher Regelung sind es 40 Stunden.
- Teilzeitkräfte stärker entlasten
Möchten Arbeitgeber Ihren Teilzeitkräften eine Prämie zahlen für die Ausweitung der Arbeitszeit, wird diese Prämie steuerlich begünstigt.
In welchem Umfang wird allerdings nicht näher spezifiziert.
- Änderung der Tageshöchstarbeitszeit
Die Regelungen zur Tageshöchstarbeitszeit sollen begrenzt und befristet außer Kraft gesetzt werden. Voraussetzung ist, dass Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eine Anpassung zulassen.
Wichtig: Vertrauensarbeitszeit soll weiterhin möglich sein.
- Krankschreibung per Telefon
Während der Corona-Pandemie war unter gewissen Umständen eine Krankschreibung per Telefon möglich. Jetzt soll diese Sonderregelung erneut überprüft werden und gegebenenfalls im Rahmen einer bürokratiearmen Lösung angepasst werden.
Um diese Maßnahmen verlässlich in der Praxis umzusetzen, ist eine rechtssichere und transparente Arbeitszeiterfassung notwendig. Wenn möglich sogar digital. Gibt es dazu konkrete Pläne in der Wachstumsinitiative?
Quo vadis Arbeitszeiterfassung
Einfach gesagt: Nein. Der Ansatz, die Mehrarbeit und Überstunden stärker zu fördern, ist löblich. Doch Pläne zur Konkretisierung der Arbeitszeiterfassung fehlen gänzlich.
Dabei wurde die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung mehrmals bestätigt. Sowohl durch den EuGH als auch durch das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil aus September 2022.
Doch in der Wachstumsinitiative fehlt jegliche Spur zu konkreten Vorgaben für eine objektive, verlässliche und flexible Zeiterfassung. Selbst absolute Mindestanforderungen wie beispielsweise an die elektronische Arbeitszeiterfassung fehlen.
Somit hängen Unternehmen und Organisationen weiterhin in der Luft. Die Zeit des Wartens geht also weiter.
Christoph Mers
Online Content Manager