Verpflichtende Zeiterfassung: Vertrauensarbeitszeit ade?
Das BAG-Urteil zur Zeiterfassung wirkt immer noch nach. Es bleiben weiterhin einige Fragen offen. Dazu zählt unter anderem: Ist trotz verpflichtender Zeiterfassung die Vertrauensarbeitszeit weiterhin möglich? Die Antwort hier.
Zeiterfassung und Vertrauensarbeitszeit?
Die Antwort auf die Frage, ob Vertrauensarbeitszeit trotz verpflichtender Zeiterfassung weiterhin möglich ist, lautet: Ja. Warum?
Weil die Zeiterfassung den Kern der Vertrauensarbeitszeit nicht einschränkt. Den Kern wiederum ist die freie Bestimmung über die Arbeitszeiten.
Kein Widerspruch
Somit stellen die Verpflichtung zur Zeiterfassung und Vertrauensarbeitszeit keinen Widerspruch dar. Vielmehr ist es eine Erweiterung der Pflichten des Arbeitgebers.
Denn bereits in 2019 legte der Europäische Gerichtshof den Grundstein für das spätere Urteil des Bundesarbeitsgerichtes. Der EuGH urteilte, dass die EU-Mitgliedstaaten eine Arbeitszeiterfassung in den Unternehmen einführen müssen.
Schutz der Arbeitnehmerrechte
Hintergrund dieses Urteils war es, nicht die Rechte der Arbeitnehmer einzuschränken. Das Gegenteil ist der Fall. Der Richterspruch stärkt sogar die Arbeitnehmerrechte. Wie?
Es soll gezielt die Gesundheit der Mitarbeitenden geschützt werden. Eine Umfrage bestätigte ebenfalls, dass Mitarbeitende einer Zeiterfassung grundsätzlich positiv gegenüberstehen. Allerdings erfolgte eine Überführung des Urteils in deutsches Recht bisher noch nicht.
Gerichte pro Arbeitnehmer
Eine Umsetzung in nationales Recht erfolgte in Deutschland bisher nicht. Trotzdem mussten sich einzelne Arbeitsgerichte bereits mit Fällen um Überstunden und mangelhafte Zeiterfassung beschäftigten.
Und die Gerichte stärkten mit entsprechenden Urteilen die Rechte der Arbeitnehmer. Wie das Emdener Arbeitsgericht in 2020. Es sprach einer Arbeitnehmerin 20.000 Euro für geleistete Überstunden zu.
Unternehmen sollten handeln
Noch haben Firmen und Organisationen in Deutschland Spielraum. Doch dieser Raum wird immer enger. Deshalb sollten Unternehmen konsequent handeln um keine Strafzahlungen zu riskieren.
Trotz der kommenden Verpflichtung zur Zeiterfassung wird die Vertrauensarbeitszeit weiterhin möglich sein. Nur mit der Erfassung von Arbeitszeiten durch den Mitarbeitenden.
Christoph Mers
Online Content Manager