Verpflichtende Zeiterfassung ab Oktober 2022
Das BGA-Urteil zur Zeiterfassung ist noch ganz frisch. Doch in einigen Branchen kommt die Verpflichtung zur Erfassung der Arbeitszeit bereits ab dem vierten Quartal in 2022. Und diese Sektoren sind davon betroffen.
Zeiterfassung in ausgewählten Branchen
Der Europäische Gerichtshof urteilte bereits in 2019, dass Arbeitgeber ein System zur Erfassung von Arbeitszeiten bereitstellen müssen. Diesem Urteil kommt der Gesetzgeber jetzt nach. Zumindest in einigen Branchen.
Denn ab Oktober 2022 ist die Zeiterfassung Pflicht in den folgenden Berufssektoren. Dazu zählen:
- Baugewerbe
- Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,
- Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe,
- Unternehmen in der Forstwirtschaft,
- Gebäudereinigungsgewerbe,
- Wach- und Sicherheitsgewerbe
Der Gesetzesentwurf betrifft vorrangig Branchen aus dem §2a Schwarzarbeitsbekämpfungs-Gesetz. In diesen Gewerben muss die Arbeitszeit vollständig dokumentiert sein.
Kein vorgeschriebenes System
Laut dem EuGH-Urteil sind Arbeitgeber frei in der Wahl des Zeiterfassungs-System oder einer entsprechenden Lösung. Wichtig ist, dass das System unter anderem folgende Punkte erfüllt:
- Zeiten systematisch speichern
- Nahtlose Dokumentation
- Rechtssicher
Um die Erfüllung dieser Punkte zu gewährleisten, eignet sich im Idealfall eine cloudbasierte Software. Für einzelne Branchen bietet sich ebenfalls die Nutzung einer Software für Zutrittskontrollen an.
Bisher keine generelle Pflicht
Auf Grund der Urteile aus Straßburg und dem aktuellen BGA-Urteil kommt auf das deutsche Arbeitsgesetz eine Welle der Veränderung zu. Denn gegenwärtig gibt es in Deutschland keine allgemeine Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit.
Dokumentiert werden müssen bisher bloß Überstunden sowie Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen. Das wird sich in Zukunft stark ändern. Doch der Gesetzgeber muss zeitnah handeln. Denn gegenwärtig stehen Arbeitgeber vor großen Herausforderungen.
Christoph Mers
Online Content Manager