Arbeitszeitgesetz: Diese Pausen gibt es am Arbeitsplatz
Ob Ruhepause, Betriebspause oder Ruhezeit. Alles ist eine Pause von der Arbeit. Doch worin unterscheiden sich die Pausen laut dem Arbeitszeitgesetz? Und was gilt es bei der Zeiterfassung zu beachten? Antworten gibt es hier.
Pause am Arbeitsplatz: die Definition
Was ist eine Pause am Arbeitsplatz im juristischen Sinne? Per Definition ist eine Pause eine sogenannte Arbeitsunterbrechung. Während dieser Pause kann der*ie Arbeitnehmer*in nicht zu einer Arbeitsleistung herangezogen werden. Diese Unterbrechung kann individuell gestaltet werden.
Aber Achtung: Das ist keine Definition per Gesetz sondern eine allgemeine Auslegung. Denn §4 das Arbeitszeitgesetz schreibt lediglich vor, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, Ihren Arbeitnehmende eine Ruhepause zu gewähren.
Dauer einer Ruhepause
Wie lange ein*e Arbeitnehmer*in eine Pause nehmen darf, ist allerdings gesetzlich vorgeschrieben. Die Mindestdauer richtet sich immer nach der Anzahl der Arbeitsstunden:
- Mindestens 30 Minuten Pause bei mehr als sechs Stunden Arbeit
- Mindestens 45 Minuten Pause bei mehr als neun Stunden Arbeit
Die Ruhepausen müssen nicht am Stück absolviert werden. Sie können auch in kürzere Zeitabschnitte eingeteilt werden. Ein Abschnitt muss aber wiederum mindestens 15 Minuten dauern.
Wichtig: Wer keine Ruhepause macht, darf jedoch nicht eher von der Arbeit gehen.
Ruhepause vs. Betriebspause: der Unterschied
Beide Begriffe beinhalten das Wort „Pause“ unterscheiden sich aber hinsichtlich Ihrer Bedeutung. Denn eine Betriebspause ist laut dem Arbeitszeitgesetz eine überraschende Arbeitsunterbrechung aus technischen Gründen.
Die Betriebspause zählt, im Gegensatz zur Ruhepause, zur Arbeitszeit. Daher erhalten Arbeitnehmende während dieser Pause auch weiterhin Ihren Lohn oder Gehalt.
Weitere Varianten von Pause
Doch es gibt noch weitere Pause oder Unterbrechungen, welche alle in irgendeiner Art und Weise eine Pause sind.
Das ist zum einen die Ruhezeit. Sie beschreibt den Zeitraum zwischen dem Ende des einen Arbeitstages und dem Start eines Neuen. Laut §5 im Arbeitszeitgesetz muss die Mindestunterbrechung für die Ruhezeit bei elf Stunden liegen.
Eine weitere Pausen-Variante ist der sogenannte Ruhetag. Per Definition beschreibt der Ruhetag das Verbot auf Sonntagsarbeit. Allerdings gibt es hierfür Ausnahmen. Diese sind entsprechend in §10 des Arbeitszeitgesetzes geregelt. Diese Ausnahmen betreffen zum Beispiel Krankenhäuser oder Gaststätten.
Wichtig: Entsprechend eines Beschluss des Europäischen Gerichtshofes muss der Arbeitgeber dem*r Arbeitnehmenden spätestens nach 12 Tagen einen Ruhetag einräumen.
Zeiterfassung im Home Office
Natürlich ist die Erfassung der Arbeitszeiten bei der Arbeit aus dem Home Office ebenfalls erforderlich. Das gilt in erster Linie für den*ie Mitarbeitende*n.
Der Arbeitgeber ist dagegen in der Pflicht, ein entsprechendes System einzuführen. Ist eine digitale Erfassung nicht möglich, kann das noch handschriftlich erfolgen. Aus Gründen der Transparenz, Fairness und besseren Kontrolle ist die Verwendung einer digitalen Arbeitszeiterfassung deutlich sinnvoller. Sowohl für die Mitarbeitenden als auch den Arbeitgeber.
Christoph Mers
Online Content Manager