Arbeitszeiterfassung: Wann wird es (endlich) konkret?
Das BAG-Urteil aus September 2022 sorgte für einen Knall. Mittlerweile kommt die Frage auf: Wann gibt es konkrete Regeln zur Arbeitszeiterfassung? Wir klären auf.
Zeiterfassung: Geduld ist gefragt
Das Thema Arbeitszeiterfassung wabert in schöner Regelmäßigkeit durch die Medienlandschaft. Doch viele Unternehmen und Organisationen wünschen sich mehr Klarheit und weniger Unsicherheit.
Allerdings gibt es bisher keine klare Aussage, wann mit einem finalen Gesetzentwurf für die Arbeitszeiterfassung zu rechnen ist. Oder mit einem ersten Referentenentwurf.
Unternehmen wie Organisationen müssen also noch viel Geduld aufbringen.
Erst am Anfang
Das Urteil des Bundesarbeitsgericht im September 2022 war deutlich. Alle Unternehmen und Organisationen müssen die Arbeitszeit erfassen. Nur das „Wie“ war noch zu klären.
Doch bekanntlich mahlen die Mühlen in der Politik nicht immer sehr schnell. Siehe Hinweisgeberschutzgesetz bzw. die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie.
Entwurf wurde vorgestellt
Immerhin eine gute Nachricht gibt es: Anfang April 2023 präsentierte das Bundesarbeitsministerium von Hubertus Heil (SPD) einen ersten Gesetzesvorschlag. Dieser gab auch erste Rahmenbedingungen vor.
Allerdings wurde es seit der Vorstellung wieder deutlich ruhiger um das neue Gesetz zur Arbeitszeiterfassung. Als nächstes stehen Abstimmungen mit den entsprechenden Ministerien auf dem Programm.
Schon jetzt mit Umsetzung beginnen
Heisst: Die Gesetzesentwicklung ist erst noch am Anfang. Das bedeutet allerdings, dass Unternehmen und Organisationen weiterhin mit einer gewissen Unsicherheit leben müssen. Deshalb ist die Zusammenarbeit mit einem externe Partner zu empfehlen. Und das aus zweierlei Gründen.
Zum einen um die Arbeitszeiterfassung nach dem EuGH- und BAG-Urteil gesetzeskonform umzusetzen. Zum anderen ist es sinnvoll, schon jetzt mit der Implementierung zu starten. Denn gute Anbieter gibt es nicht wie Sand am Meer.
Christoph Mers
Online Content Manager