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Darum Inflationsprämie statt Weihnachtsgeld

Darum Inflationsprämie statt Weihnachtsgeld

Inflationsprämie statt Weihnachtsbonus auszahlen

Das Ende des Jahres steht wieder vor der Tür. Viele Arbeitende können dabei auf ein 13. Gehalt hoffen: das Weihnachtsgeld. Doch warum für den Arbeitgeber die Auszahlung einer Inflationsprämie attraktiver ist, lesen Sie hier.

Finanzieller Ausgleich

Die Inflation ist zwar in den vergangenen Monaten zurückgegangen. Doch Angestellte*innen freuen sich natürlich über einen finanziellen Ausgleich. Besonders zum Jahresende hin.

In vielen Unternehmen, vor allem mit Tarifvertrag ausgestattete Mitarbeitende, wird ein Bonus ausgezahlt. In den meisten Fällen ist es das Weihnachtsgeld. Dabei wäre die Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie deutlich attraktiver für den Arbeitgeber.

Achtung: Diese Möglichkeit besteht allerdings nur noch bis Ende 2024. Denn die Frist zur Auszahlung der Inflationsprämie endet am 31. Dezmeber 2024. Hintergrund ist, dass die Auszahlung der steuerfreien Prämie per Gesetz nicht verlängert wurde. Mehr in diesem Blog-Beitrag. 

Steuerfreie Inflationsprämie

Hintergrund ist, dass Unternehmen Ihren Mitarbeitenden noch bis Ende 2024 eine Inflationsprämie in Höhe von bis zu 3.000 Euro auszahlen können. Ohne steuerrechtliche Abgaben wie Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge.

Somit würde der volle Betrag auf dem Konnte des Mitarbeitenden ankommen. Wichtig: Arbeitgeber dürfen die Inflationsprämie entweder komplett ausschöpfen oder in mehreren Tranchen auszahlen. Nur die maximale Höhe von 3.000 Euro darf nicht überschritten werden.

Weihnachtsbonus versteuern

Der entscheidende Unterschied zum Weihnachtsbonus ist, dass dieser komplett versteuert werden muss. Ohne Ausnahme. Was bedeutet das konkret für den Mitarbeitenden? Dazu hat die Lohnsteuerhilfe ein exemplarisches Rechenbeispiel aufgestellt.

Der*ie Mitarbeitende ist eine kinderlose Person mit einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro in der Steuerklasse 1.

Abgezogen werden die Lohnsteuer in Höhe von 337 Euro und die Sozialabgaben in Höhe von 614 Euro. Den gleichen Satz an Sozialbeiträgen muss der Arbeitgeber ebenfalls zahlen.

Weniger vom Weihnachtsgeld übrig

Erhält der*ie Mitarbeitende einen Weihnachtsbonus von 3.000 Euro ergibt das ein Bruttogehalt von 6.000 Euro. Somit ergeben sich Abgaben für die Lohnsteuer und Sozialbeiträge in Höhe von 722 Euro und 631 Euro.

Von den 3.000 Euro Weihnachtsgeld bleiben am Ende bloß noch 1.646 Euro übrig. Und das ohne Kirchensteuer. Vorausgesetzt, die Entgeltabrechnung läuft korrekt ab.

Inflationsprämie wirkt stärker

Somit wäre die Auszahlung einer Inflationsprämie ein Gewinn für beide Seiten. Sowohl für den Arbeitgeber als auch Arbeitnehmenden.

Zum einen müssen Unternehmen und Organisationen müssen keine zusätzlichen Sozialabgaben abführen. Zum anderen erhalten die Mitarbeitenden den vollen Betrag.

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      Christoph Mers

      Online Content Manager