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KI Arbeitsrecht Praxisbeispiele

KI, VR oder AR am Arbeitsplatz: neue Trends am Arbeitsplatz

KI Arbeitsrecht Praxisbeispiele

Neue Technologien halten schon längst Einzug in den Arbeitsalltag. Allein die Nutzung von KI ist mittlerweile keine Seltenheit mehr. Doch noch weitere Technologien können in Zukunft genutzt werden.

Nutzung von KI im Arbeitsalltag

Laut einer Umfrage nutzen bereits jede*r Dritte KI-Technologien in Ihrem Arbeitsalltag. Genauer gesagt sind es 34 Prozent. Dagegen verwenden 57 Prozent diese Technologie noch nicht. Neun Prozent sind sich dagegen nicht sicher.

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      Jetz

      So oft wird KI verwendet

      Auch bei der Häufigkeit der Nutzung gibt es unterschiedliche Ergebnisse. Die Mehrheit mit 25 Prozent nutzt Künstliche Intelligenz wöchentlich. 21 Prozent verwenden KI sogar täglich.

      Weitere zehn Prozent verwenden Künstliche Intelligenz sogar mehrmals am Tag. Dagegen nutzen jeweils acht Prozent und vier Prozent nur monatlich oder quartalsweise. Lesetipp: AI Act der Europäischen Union.

      Wie KI verwenden

      Die Nutzung von KI, das hat die Umfrage gezeigt, ist nicht nur im Büroalltag angekommen. Es wird sogar täglich mit KI-Tools gearbeitet. Dabei kommen Mitarbeitende unterschiedlich mit KI in Berührung.

      35 Prozent verwenden KI-Tools eigenverantwortlich. Die Mehrheit mit 39 Prozent bestätigt, dass Ihr Unternehmen nichts gegen die Verwendung von KI-Tools hat, diese aber nicht bewirbt.

      21 Prozent gaben an, dass Ihr Unternehmen nichts gegen die Nutzung hat. Allerdings zahlen Ihre Arbeitgeber nicht für entsprechende KI-Tools.

      Einsatz von VR und AR

      Ein gestiegenes Interesse besteht zunehmend in der AR/VR-Technologie. Stichwort: Telepräsenz. Bereits 32 Prozent der Teilnehmenden gaben an, dass diese Technologie interessant für den Arbeitsplatz ist. Im vergangenen Jahr waren es bloß 19 Prozent.

      Sogar Meetings mit sogenannten Hologrammen kann aus Sicht der Teilnehmenden Realität werden. Davon sind 32 Prozent überzeugt. 34 Prozent halten das für unrealistisch. Jeweils 17 Prozent sind sich unsicher oder sagen „aktuell nicht, aber vielleicht in Zukunft“. Lesetipp: AI Act und Auswirkungen auf den Arbeitgeber.

      Angst vor Überwachung

      Deutlich skeptischer verhält sich der Blick der Teilnehmenden bei der Frage nach dem Einsatz von Software zur Überwachung der Mitarbeiteraktivitäten. 29 Prozent glauben, dass Ihr Arbeitgeber diese eingeführt oder ausgeweitete haben. 61 Prozent sind nicht der Ansicht. Weitere zehn Prozent sind sich unsicher.

      Die Angst vor einer kontinuierlichen Überwachung ist somit nicht von der Hand zu weisen. Sollte ein Arbeitgeber eine solche Software einsetzen, dann muss die Verwendung offen gelegt werden gegenüber den Angestellt*innen. Dafür stimmten 54 Prozent mit „auf jeden Fall.“

      Weitere 30 Prozent sagen „ja, ich denke schon“. Neun Prozent sind der Ansicht, dass es gesetzlich bereits vorgeschrieben ist. Weitere sieben Prozent sind gegen eine Bekanntmachung.

        Christoph Mers

        Online Content Manager