Benefit Trends 2025: Infos zum Mahlzeitenzuschuss
Wie können Mitarbeitende zusätzlich zum Gehalt unterstützt werden? Eine Möglichkeit ist die Gewährung eines Mahlzeitenzuschusses. Was das genau ist und welche Vorteile der Mahlzeitenzuschuss bietet, lesen Sie hier.
Benefit Mahlzeitenzuschuss: Darum geht es
Zunächst einmal die Frage: Was ist eine Mahlzeit aus arbeitsrechtlicher Sicht? Eine Mahlzeit muss folgende Kriterien erfüllen.
Zum einen kann es eine warme oder kalte Speise sowie Lebensmittel sein. Zum anderen muss der Verzehr während der Arbeit oder im unmittelbaren Anschluss erfolgen. Als Mahlzeiten gelten daher:
- Snack
- Imbiss
- Vor- oder Nachspeisen
- Pausenverpflegungen wie belegte Brötchen, Joghurt, Obst oder Kuchen
Das sind keine Mahlzeiten
Doch was ist mit kleinen Tüten wie Chips? Diese gehören per Definition nicht zu den Mahlzeiten. Ebenfalls keine Mahlzeiten sind:
- Tüten mit Salzgebäck
- Schokowaffeln
- Müsliriegel
- Vergleichbare Knabbereien
Mahlzeitenzuschuss: Was ist mit Getränken?
Getränke gehören ebenfalls zu den Mahlzeiten. Allerdings nur wenn diese zusammen mit dem Essen eingenommen werden.
Nicht unter den Essenszuschuss fallen dagegen Getränke, welche der Arbeitgeber vergünstigt oder kostenlos, außerhalb der Mahlzeiten, zur Verfügung stellt. Dazu zählen unter anderem:
- Getränke aus Automaten
- Obstkörbe
- Plätzchen
- Schokolade
Benefit Trends 2025: Arten von Essenszuschüssen
Arbeitgeber haben unterschiedliche Möglichkeiten, den Mitarbeitenden einen Essenszuschuss zu gewähren. Das kann beispielsweise durch das Anbieten von Wert- oder Restaurantchecks erfolgen.
Diese Checks können beispielsweise auf postalischem Wege an die Mitarbeitenden verschickt werden. Eine digitale Zustellung ist ebenfalls möglich. Viel wichtiger ist allerdings die Frage: Wie hoch ist der aktuelle Essenszuschuss?
Die monatliche Grenze an bezuschussbaren Mahlzeitenwerten liegt aktuell bei 112,50 Euro. Das sind wiederum 7,50 Euro pro Tag.
Kantinenzuschuss als Alternative
Eine weitere Möglichkeit ist der sogenannten Kantinenzuschuss. Dieser ermöglicht es Mitarbeitenden, entweder in selbst- oder fremdbetriebenen Kantinen, vergünstigt oder umsonst essen zu gehen.
Die Kantinensubvention ist eine sogenannte Unterart des Essenszuschuss. Wichtig: Dieser Zuschuss darf nur bei Kantinen angewendet werden. Und was können Unternehmen anbieten, die keine eigene Kantine haben oder wenn es keine in unmittelbarer Nähe gibt?
Als Alternative gibt es Essensmarken oder digitale Essenszuschüsse. Somit profitieren nicht bloß die Mitarbeitenden am Bürostandort. Sondern ebenfalls die Mitarbeitenden, welche selten oder gar nicht im Büro tätig sind.
Aufmerksamkeiten bereitstellen
Noch immer ein Klassiker unter den Benefits aus Unternehmensseite: der Obstkorb. Natürlich eine Aufmerksamkeit für die Mitarbeitenden aber keine echte Alternative gegenüber den oben genannten Mahlzeitenzuschüssen.
Diese Aufmerksamkeiten sind weder lohnsteuerpflichtig noch stellen Sie eine Bereicherung der Belegschaft dar. Sie dienen vorrangig zur Stärkung des Betriebsklimas. Neben dem Obstkorb zählen zu den Aufmerksamkeiten beispielsweise noch
- Kaffee
- Tee
- Gebäck
- Wasser
- Pralinen
Christoph Mers
Online Content Manager