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Benefit Trends 2025: Vorteile von Sachbezügen

Ob Zuschuss zu Mahlzeiten oder Förderung der Work-Life-Balance. Neben diesen Benefit Trends gibt es noch eine weitere Möglichkeit, die Mitarbeitenden zu unterstützen: der Sachbezug. Wie hoch der Sachbezug sein darf und welche Vorteile es gibt, lesen Sie hier.

Benefit Trend 2025: Das ist der Sachbezug

Zunächst die Frage: Was ist ein Sachbezug? Der Begriff des Sachbezugs wurde in den letzten Jahren immer weiter ausgedehnt. Letztendlich ist es eine arbeitsrechtliche Abgrenzung zwischen dem Barlohn und dem jeweiligen Sachbezug.

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      Einfacher ausgedrückt: Sachbezüge sind Zuwendungen des Arbeitgebers an die Mitarbeitenden. Diese Zuwendungen erfolgen allerdings nicht in Geld oder per Überweisung sondern stellen einen geldwerten Vorteil dar.

      Wie die Arbeitgeber den Anspruch umsetzen, ist zweitranging. Das führt am Ende sogar so weit, dass Arbeitnehmende Kreditkarten mit einem bestimmten Guthaben als Sachbezug erhalten haben. Die konkreten Regelungen zum Sachbezug werden in § 8 Abs. 1 Einkommensteuergesetz definiert.

      Arten von Sachbezügen

      Die Arbeitgeber können aus einer breiten Palette an Varianten schöpfen. Das sind beispielsweise:

      • 50 Euro Sachbezug
      • Belegschaftsrabatt
      • Sachbezüge zu besonderen Anlässen

      Vorteile vom 50 Euro Sachbezug

      Der 50 Euro Sachbezug ist der Klassiker unter den Sachbezügen. Warum? Weil Arbeitgeber den Mitarbeitenden monatlich eine Zuwendung von 50 Euro überlassen können. Und das alles steuerfrei. Das sind satte 600 Euro an steuerfreien Zuwendungen über welche sich die Mitarbeitenden freuen können.

      Die häufigsten Varianten sind entweder Einkaufsgutscheine oder Geschenkkarten. Wichtig: Eine Umwandlung des Sachbezuges in das monatliche Gehalt ist nicht möglich. Die Ausstellung des 50 Euro Sachbezugs muss immer zusätzlich zum regulären Lohn oder Gehalt erfolgen.

      Sachbezug zu besonderen Anlässen

      Arbeitgeber können sogar Sachbezüge zu besonderen Anlässen herausgeben. Das zählt zum einen der Geburtstag eines Mitarbeitenden. Zum anderen können es andere persönliche Anlässe sein wie beispielsweise eine Hochzeit.

      Wichtig: Es muss eine Abgrenzung vom persönlichen zum allgemeinen Anlass erfolgen. Ostern und Weihnachten sind beispielsweise nur allgemeine Anlässe.

      Benefit Report 2025: der Belegschaftsrabatt

      Eine weitere Möglichkeit, Mitarbeitenden neben dem regulären Gehalt zu unterstützen, ist die Gewährung des Belegschaftsrabatt. In diesem Fall erhält die Belegschaft Waren oder Dienstleistungen verbilligt oder sogar kostenlos.

      Grundsätzlich ergibt sich daraus ein geldwerter Vorteil welcher steuerpflichtig ist. Wird allerdings der jährliche Freibetrag von 1.080 Euro nicht überschritten, darf der Belegschaftsrabatt sowohl steuer- als auch beitragsfrei ausgezahlt werden.

      Erhält der Mitarbeitende den entsprechenden Sachbezug, müssen folgende Kriterien beachtet werden:

      1. Festhalten der überlassenen Ware oder Dienstleistung im Lohnkonto des Mitarbeitenden
      2. Angabe des Abgabetages
      3. Angabe des Abgabeortes
      4. Nachvollziehbare Berechtigungsgrundlage festhalten

      Wichtig: Diese Preisnachlässe und sonstigen Rabatte, welche fremden Dritten wie Kund*innen, regelmäßig gewährt werden, stellen pauschal keinen geldwerten Vorteil dar.

        Christoph Mers

        Online Content Manager