Jahresupdate 2024: 5 Änderungen im Arbeitsrecht auf einem Blick
Das Jahr hat zwar schon begonnen. Doch es lohnt sich, noch einmal einen Blick auf die wichtigsten Jahresupdates im Arbeitsrecht zu werfen. Diese sieben gesetzlichen Änderungen sollte jede HR-Abteilung im Blick haben.
Update #1: Kinderkrankengeld
Die Zahl der Kinderkranktage wird erneut angepasst. In 2024 und 2025 besteht der Anspruch auf 15 Tage pro Kind und Elternteil. Natürlich müssen die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein.
Bei Alleinerziehenden liegt der Anspruch nach dieser gesetzlichen Änderung bei 30 Arbeitstagen. Somit sinkt die Anzahl der Kinderkranktage nach der Corona-Pandemie wieder. In diesem Zeitraum lag die Anzahl bei 30 Tagen pro Kind und Elternteil.
Allerdings liegt die Anzahl der Tage somit immer noch über dem Vor-Corona-Niveau. Damals gab es 10 Tage pro Kind und Elternteil. Alleinerziehende hatten 20 Tage zur Verfügung.
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Update #2: Qualifizierungsgeld
Die digitale Transformation wird sich in diesem Jahr noch stärker Ihren Weg bahnen. Das hat sowohl positive wie negative Auswirkungen auf Arbeitnehmende. Deshalb wird ab dem 01. April 2024 unter anderem das sogenannte „Qualifizierungsgeld“ eingeführt.
Arbeitnehmende, deren Arbeitsplatz von der digitalen Transformation bedroht ist, können sich von der Arbeit freistellen und eine Weiterbildung absolvieren. Um den Arbeitnehmenden in dieser Phase finanziell abzufedern, kann das „Qualifizierungsgeld“ in Anspruch genommen werden.
Diese Lohnersatzleistung für den Arbeitnehmenden beträgt 60 bzw. 67 Prozent des entfallenden Nettogehaltes.
Update #3: Telefonische Krankschreibung
Während der Corona-Pandemie war es bereits möglich. Und in 2024 ebenfalls. Die telefonische Krankschreibung. Die Möglichkeit besteht sogar bereits seit Anfang Dezember 2023.
Mittels der telefonischen Krankschreibung sollen in Zukunft Arztpraxen entlastet werden. Die Krankschreibung ist bei einer Infektion für maximal fünf Tage möglich.
Update #4: Mindestlohn
Bereits Ende letzten Jahres wurde die sogenannten „Vierte Mindestlohnanpassung“ vom Bundeskabinett beschlossen. Diese gesetzliche Änderung greift seit Januar 2024.
Somit wurde der Mindestlohn von 12 Euro auf 12,41 Euro erhöht. Die Verdienstgrenze von Minijobs liegt mittlerweile bei 538 Euro pro Monat. Die jährliche Verdienstgrenze rangiert bei 6.456 Euro brutto.
Update #5: Ausgleichsabgabe für Nicht-Besetzung inklusiver Arbeitsplätze
In der Regel sollten Unternehmen fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder gleichgestellten Arbeitnehmenden besetzen. Wer diese gesetzliche Vorgabe unterschreitet, muss eine Ausgleichsabgabe zahlen.
Diese Ausgleichsabgabe wurde zum 01. Januar 2024 erhöht. Die Höhe der Ausgleichsabgabe ist nicht pauschal geregelt. Diese richtet sich nach variablen Faktoren und muss für jedes Unternehmen individuell berechnet werden.
Christoph Mers
Online Content Manager