Arbeitgeber aufgepasst: gesetzliche Änderungen bei der Entgeltabrechnung 2024
Auch im kommenden Jahr gibt es wieder eine Vielzahl an gesetzlichen Änderungen bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Diese drei Anpassungen sollten Arbeitgeber und die HR besonders im Blick haben.
Gesetzliche Änderungen betreffen Entgeltabrechnung
Eine der zentralen gesetzlichen Änderungen ist die Erhöhung des Mindestlohns. Grundsätzlich eine gute Nachricht für die Beziehenden des Mindesteinkommens. Für Arbeitgeber ein neuer verwaltungstechnischer Aufwand.
Denn ab dem 01. Januar 2024 wird der Mindestlohn auf 12,41 Euro brutto die Stunde angehoben. Wichtig: Arbeitgeber sollten bereits 2025 im Blick haben. Dann folgt die nächste und vorläufig letzte Erhöhung auf 12,82 Euro.
Minijob Gehalt steigt
Bedingt durch den Anstieg des Mindestlohns erhöht sich ebenfalls das Minijob-Gehalt. Dieses steigt in 2024 voraussichtlich auf 538 Euro brutto. Das ist allerdings bloß ein zu erwartender Durchschnittswert.
Wichtig: Durch die Erhöhung des Mindestlohns in 2025 wird das Minijob-Gehalt ebenfalls steigen. Arbeitgeber, welche verstärkt auf Minijobbende zurückgreifen, sollten dies ebenfalls im Blick behalten.
Grundsätzlich können Minijobbende mehr als 538 brutto im Monat verdienen. Entscheidend ist, dass die jährliche Höchstgrenze von 6.456 brutto nicht überschritten wird.
Gesetzliche Änderungen durch Wachstumschancen-Gesetz
Einen erheblichen Einfluss auf die Änderungen bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung entsteht durch das sogenannte Wachstumschancen-Gesetz. Zu den wichtigsten Veränderungen zählen unter anderem:
- Verpflegungspauschalen
- Steuerfreibetrag für Betriebsveranstaltungen
- Absinkbetrag des Versorgungsfreibetrag
- Rentenbesteuerung
- Fünftelregelung
Korrekte Durchführung der Entgeltabrechnung
Bedingt durch die gesetzlichen Änderungen müssen ebenfalls die Prozesse bei der Entgeltabrechnung angepasst werden. Sowohl bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung im privaten wie im öffentlichen Bereich.
Denn die korrekte Auszahlung des Gehaltes ist die Mehrheit der Mitarbeitenden ein entscheidender Faktor in Bezug auf die Zufriedenheit.
Christoph Mers
Online Content Manager