Gesetzesupdate: Krankschreibung per Telefon weiter möglich
Der Winter steht vor der Tür. Die Grippesaison ist im Anmarsch. Außerdem ist unklar, wie sich die Corona-Lage entwickelt. Aus diesem Grund wurde die Sonderregelung für Krankschreibungen verlängert.
Krankschreibung per Telefon möglich
Der Gemeinsame Sonderausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken hat die Sonderregelung für Krankschreibungen verlängert. Das bedeutet, dass sich Arbeitnehmer*innen auch in Zukunft von Ärzten*innen per Telefon krankschreiben lassen dürfen.
Diese Corona-Sonderregelung ist bis zum 31. März 2023 gültig. Ohne die Verlängerung wäre die Regel zum 30. November 2022 ausgelaufen.
Faktoren: Grippe und Corona
Maßgeblich entscheidend für die Verlängerung sind die Grippesaison und unklare Corona-Lage in naher Zukunft. „Wie sich die Fallzahlen von Covid-19-Erkrankten in den Krankenhäusern und Intensivstationen in den kommenden Monaten entwickeln werden, ist im Moment schwer vorherzusagen. Erschwerend kommt aber hinzu: Wir stehen vor der Erkältungs- und Grippesaison“, so Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Vorteil der Regelung ist, dass Patienten mit leichten Beschwerden von denen mit schweren Beschwerden einfacher abzugrenzen sind. Dafür ist diese Sonderregelung ein probates Mittel.
Bis zu sieben Tage
Nach einer telefonischen Anamnese dürfen Ärzte eine Krankschreibung von bis zu sieben Tagen ausstellen. Das gilt für Patienten*innen, die auf Grund einer leichten Atemwegserkrankung nicht arbeitsfähig sein.
Eine Verlängerung der ersten Krankschreibung ist nach dem Ablauf um weitere sieben Tage möglich. Dies ist ebenfalls per Telefon möglich.
Christoph Mers
Online Content Manager