5 Mythen rund um die verpflichtende Zeiterfassung
Das Urteil des BAG zur Zeiterfassung wirkt immer noch nach. Viele Fragen sind offen. Und es halten sich einige Gerüchte hartnäckig. Wir klären fünf Mythen zur Zeiterfassung auf.
Mythos 1: Jetzt muss gehandelt werden
Einer der Mythen zur verpflichtenden Zeiterfassung ist, dass Unternehmen sofort und unverzüglich handeln müssen. Das ist aber nicht korrekt. Warum?
Das Bundesarbeitsgericht bestätigte mit seinem Urteil lediglich einen Richterspruch des EuGH aus dem Jahr 2019. Eine entsprechende deutsche Gesetzesnovelle gibt es jedoch nicht.
Das BAG-Urteil kann aber als gesetzlicher Beschleuniger angesehen werden. Denn mit dem Entscheid erhöhte das Gericht den Druck auf die Politik, endlich für Klarheit zu sorgen.
Unternehmen sollten deshalb den Markt sondieren und recherchieren, welche System zur Zeiterfassung am besten zu den internen Bedürfnissen passt.
Mythos 2: Home Office ist tot
Ein weiterer Mythos zur Zeiterfassung, der sich hartnäckig hält ist folgender: Die Arbeit aus dem Home Office ist tot.
Das ist natürlich nicht richtig. Denn Unternehmen können Ihren Angestellten*innen weiterhin Remote Work erlauben. In Zukunft müssen die Mitarbeiter*innen bloß die Arbeitsstunden im Home Office erfassen.
Wann die Arbeitszeit erledigt wird, ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Grundsätzlich ist aber die Arbeit von zu Hause aus weiterhin möglich. Weitere Vorteile der Zeiterfassung in Kombination mit dem Home Office.
Mythos 3: Vertrauensarbeitszeit adé
Ein Mythos, über den sich zumindest streiten lässt. Denn das BAG hat in seinem Urteil lediglich betont, dass der Betriebsrat kein Initiativrecht auf Einführung eines Zeiterfassungssystems hat.
Was bedeutet das in Bezug auf die Vertrauensarbeitszeit? Es müssen einigen offene Punkte vorab geklärt werden wie:
- Erfassung der Arbeitszeit in welcher Form
- Art der Dokumentation der Arbeitsstunden
- Abrechnung von Überstunden
In diesem Fall müssen durch den Gesetzesgeber Fakten geschaffen werden. Der aktuell vorherrschende Spielraum trägt stattdessen zur Verunsicherung bei Firmen und Organisationen bei.
Mythos 4: Sofortige Bußgelder drohen
Laut dem Urteil drohen den Unternehmen bis zu 30.000 Euro Strafe. So weit, so richtig. Aber bis dieser Fall eintritt, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt werden. Denn die bloße Nicht-Bereitstellung eines Systems für Zeiterfassung ist kein Grund.
Stattdessen muss das Amt für Arbeitsschutz einen vor Ort Termin durchführen. Werden Verstöße festgestellt, kann über eine entsprechende Anordnung ein Bußgeld verhängt werden.
Es bedarf also mehrerer Schritte, bis ein Bußgeld auferlegt werden kann. Trotzdem sollten Unternehmen frühzeitig handeln. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass die Kontrollen in Zukunft zunehmen werden.
Mythos 5: Die Umstellung ist kostspielig
Viele Unternehmen und Organisationen fürchten einen erheblichen finanziellen Mehraufwand. Kurzfristig gesehen, ist dem nicht zu widersprechen. Denn die Anschaffung eines Zeiterfassungssystems kann teuer werden.
Aber langfristig gesehen profitieren beide Seiten davon. Sowohl die Arbeitgeber als auch Belegschaft. Warum?
Weil Arbeitgeber insbesondere die HR-Abteilung von schlankeren und effizienteren Prozessen profitieren werden. Arbeitnehmer*innen haben den Vorteil, Ihre Arbeitsstunden korrekt zu erfassen.
Christoph Mers
Online Content Manager