AI Act: neue KI-Verordnung gültig – KI-Kompetenz erforderlich
Bereits im vergangenen Jahr wurde der AI Act verabschiedet. Eine Umsetzung des europäischen Gesetzes erfolgt schrittweise. Seit Februar sind zwei neue KI-Verordnungen in Deutschland in Kraft getreten.
AI Act: KI-Kompetenz notwendig
Im August 2024 wurde der Artificial Intelligence Act, kurz AI Act, durch die Europäische Union erlassen. Kurz zusammengefasst: Diese europäische KI-Verordnung regelt, unter welchen Bedingungen KI in der EU verwendet werden darf und welche Bestimmungen erfüllt werden müssen.
Eine neue Bestimmung bzw. eine Neuerung trat Anfang Februar 2025 in Kraft: Laut Artikel 4 des AI Acts müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen dafür sorgen, dass Ihre Mitarbeitenden über dezidiertes Wissen über Künstliche Intelligenz verfügen. Was bedeutet das jetzt für die Unternehmen?
Keine konkreten Vorgaben
Wie groß der Wissensumfang der betroffenen Mitarbeitenden sein muss, darüber schweigt sich die europäische KI-Verordnung aus. Denn konkrete Umsetzungsmaßnahmen werden nicht erwähnt.
Daher müssen die betroffenen Unternehmen selbst das Heft in die Hand nehmen. Eine Möglichkeit ist, dass Mitarbeitende entsprechende Seminare oder Schulungen absolvieren müssen. Ein reines Selbststudium ist wahrscheinlich nicht ausreichend.
Denn es muss sichergestellt werden, dass die Angestellt*innen sicher und verantwortungsbewusst mit der KI arbeiten. Im Idealfall sollten sowohl eine Reihe an technischen als auch ethischen wie rechtlichen Aspekte vermittelt werden.
AI Act: Vorgaben bestmöglich interpretieren
Warum ein reines Selbststudium nicht ausreicht, ergibt sich aus dem AI Act selbst. Denn laut der Definition zur KI-Kompetenz wird ein sachkundiger Einsatz von AI-Systemen erwartet. Außerdem die Schaffung eines Bewusstseins für Chancen, Risiken und möglichen Schäden.
Deshalb ist die Teilnahme an konkreten Schulungen deutlich sinnvoller. Um die Unternehmen besser zu unterstützen wird parallel an Leitlinien zur Umsetzung des AI Acts gearbeitet. Das beinhaltet unter anderem die Diskussion über KI-Richtlinien in Unternehmen oder die Ernennung von internen AI-Beauftragten und KI-Arbeitsgruppen.
KI-Kompetenzen bis wann?
Auch dieser Punkt zeichnet sich durch kein konkretes Datum aus. Lediglich der 02. Februar als Stichtag zur Einführung der KI-Kompetenz in Unternehmen ist bekannt gewesen.
Experten sind allerdings der Auffassung, dass die KI-Kompetenz zunächst im Zusammenhang mit der sogenannten Sorgfaltspflicht steht. Was bedeutet das?
Entsteht durch die Nutzung durch KI ein Schaden, bleibt die Frage: Hätte dieser Schaden durch eine angemessene Schulung des Mitarbeitenden verhindert werden können? Sprich, kam das Unternehmen seiner Sorgfaltspflicht nach? Falls nicht, kann es für den entstanden Schaden in Haft genommen werden.
AI Act: Kontrolle der neuen KI-Kompetenz
Eine strikte Kontrolle, ob Unternehmen die KI-Kompetenz eingeführt haben, gibt es nicht. Der Grund ist recht simpel: Eine zuständige Aufsichtsbehörde gibt es bisher noch nicht. Diese muss erst bis zum 02. August 2025 geschaffen werden.
Somit gibt es noch etwas Spielraum für die Unternehmen. Allerdings sollte diesen Firmen bewusst sein, dass die Einführung der KI-Kompetenz rechtlich verpflichtend ist und im eigenen Interesse besteht.
Verlust des Arbeitsplatzes?
Bleibt die Frage: Droht Mitarbeitenden der Verlust des Arbeitsplatzes, wenn Sie keinen Nachweis zur KI-Kompetenz erbringen können?
Grundsätzlich erstmal nicht. Natürlich besteht die Pflicht zur Umsetzung der gesetzlichen Neuerung. Experten verweisen in diesem Fall ebenfalls auf die Sorgfaltspflicht.
Wie bei den Unternehmen sollten die Mitarbeitenden selbst ein großes Eigeninteresse haben, sich bestmöglich KI-Kompetenzen und AI-Wissen anzueignen. Denn nur so können Sie das maximale KI-Potential entfalten.
Christoph Mers
Online Content Manager