Gerichtsurteil macht Zeiterfassung verpflichtend und fordert das Vertrauensarbeitszeitmodell heraus
Vertrauen etablieren, um Vertrauensarbeitszeit möglich zu machen
Rechtsprechung verpflichtet
Am 14. Mai brachte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein wegweisendes Urteil für Unternehmen und Arbeitnehmer auf dem Weg. Thematisiert wurde die Dokumentation der Arbeitszeit. Der Arbeitgeber wird zukünftig dazu verpflichtet sein, die Arbeitszeit, Überstunden und die Ruhepausen der Angestellten zu dokumentieren, um im Rechtsfall lückenlose Aufklärung liefern zu können. Betroffen sind von dieser neuen Regelung ausnahmslos alle Mitgliedsstaaten. Für große und kleine Unternehmen bedeutet das nun, dass sie sich mit der Einführung von Gleitzeit, neuen Arbeitszeitmodellen und der mobilen Zeiterfassung auseinandersetzen müssen. Dies geschehe laut EuGH zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte, man wolle verhindern, dass der Arbeitgeber als stärkere Vertragspartei dastehe und die Mindestanforderung des Arbeitszeitgesetzes missbrauche.
Mehr Unternehmen spielen nun mit dem Gedanken neue Arbeitszeitmodelle einzuführen
Betrachtet man die generelle Arbeitsmarktentwicklung, welche sich nun an den Bedürfnissen des Arbeitnehmers orientiert, ist es für Unternehmen wichtig ihre aktuellen Systeme im Bereich Arbeitszeit, Personalplanung und Gehaltsabrechnung zu überdenken. Darauffolgend liebäugeln nun viele Unternehmen mit der Vertrauensarbeitszeit. In einigen Unternehmen bereits etabliert, fokussiert die Vertrauensarbeitszeit nicht auf die strenge Überwachung der vereinbarten Arbeitszeit. Vielmehr spricht der Arbeitgeber dem Angestellten das Vertrauen zu, seine Arbeitszeit selbstständig und flexibel einteilen zu können. So möchte man beschäftigte Mitarbeiter mit viel Know-how halten und eine bessere Vereinbarkeit von Produktivität, Arbeitszeit, dem Familienleben und der Work-Life-Balance zu fördern. Diese Form von flexibler Arbeitszeit ist deswegen so beliebt, weil die Zielsetzung der Arbeit im Mittelpunkt steht. Das Ergebnis zu erarbeiten und abzuschließen ist der Kontrollpunkt des Arbeitgebers, mehr braucht er bei der Vertrauensarbeitszeit nicht zu berücksichtigen.
Mit der gesetzlichen Verpflichtung die Arbeitszeit zu dokumentieren, ändert sich das Arbeitszeitmodell. Denn der Grundstein des Modelles der wöchentlichen Arbeitszeit ist das Arbeiten frei von konstanter Kontrolle. Mit den kommenden gesetzlichen Veränderungen verfällt dieses Konzept, oder? Nicht ganz, den die Zeit muss zwar erfasst werden, dies muss aber nicht gleich bedeuten, dass davon Gebrauch gemacht wird. Das Gerichtsurteil verpflichtet Unternehmen und Arbeitgeber zur Dokumentation, hat der Arbeitgeber sich mit den Arbeitnehmern auf eine Vertrauensarbeitszeit geeinigt, sollte dieses Bündnis nach der Einführung von Zeiterfassung neu definiert werden.
In einer neuen Vereinbarung zum Thema Vertrauensarbeitszeit könnte festgelegt werden, dass weder der Arbeitgeber während der Zielsetzung oder der Überprüfung dieser Zielsetzung davon Gebrauch macht. Die geleistete Arbeitszeit soll an den Fortschritten der Aufgaben und Projekte messbar gemacht werden. Einzelne Mitarbeiter könnte diese Herangehensweise als negativ empfinden, jedoch muss sich der Arbeitgeber darauf verlassen können, dass der Arbeitnehmer wie in der Vertrauensarbeitszeit vereinbart, an die Lösung hält. Die Erfahrung zeigt das jedes gute Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis auf Vertrauen beruht.
Zeiterfassung als Vorteil sehen
Die Arbeitszeiterfassung mit Computer und Software statt Excel-Tabellen zu lösen bietet einige Vorteile. Der größte Vorteil für den Arbeitnehmer ist die Dokumentation der unbezahlten Überstunden. Diese erfassten Daten fließen mit der genauen Aufzeichnung in die Stammdaten und die monatliche Entgeltabrechnung mit ein. Der Arbeitnehmer darf sich besonders darüber freuen, dass der Arbeitgeber keine weitere stille Mehrarbeit fordern kann.
Des Weiteren dürfen sich Human Ressource Manager über eine zusätzliche Unterstützung bei der Personaleinsatzplanung freuen. Eine geringe Fehlerquote in der Personalabteilung ist nicht nur bei der Personalabrechnung nützlich, sondern auch bei dem Arbeitsverhältnis zum beschäftigten Arbeitnehmer.
Die Arbeitsprozesse zu digitalisieren ist eines der Ziele der Zeitwirtschaft. Mit oder ohne feste Arbeitszeiten, unabhängig von vereinbarten Aufgaben und dem Beruf, die Einführung von Zeiterfassungssystemen ist für alle Beteiligten nützlich. Trotz der Neu-Justierung der flexiblen Arbeitszeitmodellen.