Home Office: 5 Fragen – 5 Antworten zur Heimarbeit
Das Home Office hat mittlerweile einen festen Platz im beruflichen Alltag. Doch noch immer gibt es eine Vielzahl an rechtlichen Fragen rund um die Heimarbeit. Anbei fĂĽnf Antworten zu fĂĽnf gesetzlichen Fragen zur Arbeit aus dem Home Office.
Frage 1: Sind Arbeitnehmende im Home Office versichert?
Antwort: Grundsätzlich sind Mitarbeitende während der Arbeitszeit oder auf dem Weg zur Arbeit gesetzlich unfallversichert. Dies gilt ebenfalls für die Arbeit aus dem Home Office.
Wichtig: Doch die Versicherung greift nicht in jedem Fall bei der Heimarbeit. Passiert der Unfall beispielsweise auf dem Weg vom Arbeitsplatz zur KĂĽche, dann greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht.
Frage 2: Muss der Arbeitsvertrag in Bezug auf Heimarbeit angepasst werden?
Antwort: Nein, eine Anpassung des regulären Vertrages ist nicht notwendig. Eine zusätzliche Vereinbarung ist ausreichend. Diese Vereinbarung kann beispielsweise während des Onboarding-Prozesses aufgesetzt werden.
Frage 3: Ist Home Office immer möglich?
Antwort: Das ist von Branche zu Branche und von Arbeitgeber zu Arbeitgeber abhängig. Grundsätzlich ist die Arbeit von zu Hause aus möglich, wenn es die Position zulässt.
Wichtig: Um eine optimale Arbeitsatmosphäre zu schaffen, sollten Mitarbeitende einen Arbeitsbereich einrichten. Entweder ein separates Arbeitszimmer oder eine Arbeitsecke. Dazu gehört sowohl eine gute technische Ausstattung sowie Büromöbel wie Schreibtisch und Stuhl.
Frage 4: Welcher Feiertagsregelung unterliegt das Home Office?
Antwort: Entscheidend ist, in welchem Bundesland oder teilweise sogar Landkreis der*ie Mitarbeitende Ihren Arbeitsort hat. Dazu ein Beispiel:
In Hamburg ist der Reformationstag ein Feiertag. Der Sitz des Unternehmens befindet sich allerdings in Hessen. In Letzterem ist der Reformationstag kein Feiertag. Trotzdem hat die*er in Hamburg arbeitende Angestellte frei.
Frage 5: Greift noch die Home Office Pauschale?
Antwort: Eine Frage, die teilweise während eines Onboarding Gespräches aufkommt. Die Home Office Pauschale ist weiterhin verfügbar und kann für die Steuererklärung genutzt werden.
Auf Grund der wachsenden Bedeutung der Heimarbeit wurde die Home Office Pauschale vom Gesetzgeber angepasst. Somit profitieren Heimarbeitende künftig stärker davon.
Christoph Mers
Online Content Manager