Home Office: Was bedeutet Heimarbeit überhaupt?
Die Arbeit aus den eigenen vier Wänden ist fest im beruflichen Alltag verankert. Zumindest in den Branchen, wo es möglich ist. Doch was ist Home Office per Definition? Und welche Arten von Heimarbeit gibt es?
Das ist Home Office
Per Definition beschreibt Home Office die Arbeit von zu Hause aus. Diese Art des Arbeitens ist ebenfalls bekannt unter den folgenden Begrifflichkeiten:
- Teleheimarbeit
- e-Work
Weitere Voraussetzungen für die Heimarbeit sind:
- Einrichten eines Arbeitsplatzes in der Wohnung oder im Haus
- Erreichbarkeit per E-Mail oder Telefon
Ziel muss es sein, dass Arbeitnehmende die Ziele und Aufgaben des Arbeitgebers erfüllen können.
Unterschiede beim Home Office
Doch Heimarbeit ist nicht gleich Heimarbeit. Es gibt zwei unterschiedliche Typen:
- Heimbasierte Telearbeit
- Alternierende Telearbeit
Bei der ersten Variante arbeiten die Angestellten*innen vollständig aus den eigenen vier Wänden. Bei der alternierenden Telearbeit wechseln Arbeitnehmende zwischen der eigenen Wohnung und dem Arbeitsplatz im Unternehmen. Ein Vorteil bei Letzterem ist die Nutzung der Home Office Pauschale.
Gemeinschaftliches arbeiten
Eine weitere, aber nicht so stark verbreitete Variante, ist das Co-Working. In diesem Fall treffen sich Angestellte*innen aus unterschiedlichen Firmen an einem Ort zum Arbeiten.
Das hat zwei Vorteile. Zum einen Kostenersparnis da Büromöbel und Arbeitsgeräte nicht separat angeschafft werden müssen. Zum anderen sind Arbeitnehmende nicht sozial isoliert in den eigenen vier Wänden.
Kein rechtlicher Anspruch
Zwar hat das Home Office eine immer stärkere Daseinsberechtigung im beruflichen Alltag. Einen gesetzlichen Anspruch auf die Heimarbeit gibt es allerdings nicht.
Das dies möglich ist, zeigt das Beispiel in den Niederlanden. Im Nachbarstaat haben Angestellte*innen einen Rechtsanspruch auf Home Office seit 2015.
Pflichten im Home Office
Soweit ist der Gesetzgeber in Deutschland noch nicht. Deshalb ist die Heimarbeit erst möglich, wenn eine entsprechende Zusatzvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden existiert. Diese Vereinbarung kann beispielsweise während des Onboarding-Prozesses aufgesetzt werden und ist Teil des regulären Arbeitsvertrages.
Wer schließlich aus dem Home Office arbeitet, muss ebenfalls einer Reihe an Pflichten nachkommen. Dazu zählt unter anderem die korrekte Arbeitszeiterfassung. Diese ist ebenso durchzuführen wie am Arbeitsplatz im Büro.
Christoph Mers
Online Content Manager