FAQ zum BEM: 10 Fragen – 10 Antworten
Das BEM kann sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmende ein wichtiges Instrument sein. Doch was gilt es bei der Anwendung zu beachten? Welche Fristen müssen eingehalten werden? Und für wen ist es anwendbar? Mehr in den BEM FAQ.
Frage 1: Was ist das BEM?
Antwort: BEM ist die Kurzform für „Betriebliches Eingliederungsmanagement“.
Frage 2: Welches Ziel verfolgt das BEM vorrangig?
Antwort: Das BEM hat die Aufgabe, Mitarbeitende nach einem längeren, krankheitsbedingten Ausfall wieder in den Betriebsalltag zu integrieren.
Frage 3: Gilt das BEM für alle Arbeitnehmende?
Antwort: Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist für alle Arbeitnehmenden gültig. Es betrifft Angestellte, Praktikanten, Werkstudenten, Teilzeit-Angestellte, Auszubildende sowie Aushilfskräfte, Beamte und außertarifliche Angestellte.
Frage 4: Ist das BEM für Arbeitgeber verpflichtend?
Antwort: Seit dem 01. Mai 2004 ist die Anwendung des BEMs für Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend.
Frage 5: Gibt es Ausnahmen bei der Anwendung des BEMs?
Antwort: Muss eine betriebliche Eingliederung innerhalb der ersten sechs Monate nach Arbeitsbeginn erfolgen, ist das BEM freiwillig.
Frage 6: Welche Fristen müssen beim BEM berücksichtigt werden?
Antwort: Das BEM greift, wenn ein*e Arbeitnehmende*r mehr als sechs Wochen am Stück krankheitsbedingt ausfällt oder insgesamt über das Jahr verteilt mehr als 42 Kalendertage.
Frage 7: Zählen dabei alle Krankheitstage?
Antwort: Richtig, es zählen sowohl Krankheitstage mit einem offiziellen Attest als auch die krankheitsbedingten Abwesenheiten ohne AU.
Frage 8: Spielt die Krankheit eine Rolle?
Antwort: Nein, die Art des krankheitsbedingten Ausfalls ist nicht relevant. Es zählt allein die Anzahl der Krankheitstage.
Frage 9: Wie muss das BEM durchgeführt werden?
Antwort: Das BEM-Verfahren unterliegt keinen gesetzlichen Vorschriften. Es liegt in der Hand des Arbeitgebers. Somit kann es von Unternehmen zu Unternehmen variieren.
Frage: 10: Was ist, wenn ein Arbeitgeber kein BEM anbietet?
Antwort: Sollte ein Arbeitgeber kein BEM anbieten, obwohl es erforderlich ist, kann das ein juristisches Nachspiel mit sich ziehen. Eine pauschale Strafe für Unternehmen gibt es nicht. Jeder Fall muss gesondert betrachtet werden.
BEM kurz zusammengefasst
Das BEM oder das betriebliche Eingliederungsmanagement bietet sowohl dem Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmenden eine Reihe von Vorteile. Diese Vorteile reichen weit über die vorrangige Wiedereingliederung in den Arbeitsalltag hinaus.
Mit einem guten BEM können Unternehmen langfristig sogar dem Fachkräftemangel vorbeugen.
Christoph Mers
Online Content Manager