Blog-Artikel rund um das Arbeitsrecht
Aus der Welt des Arbeitsrechts gibt es viele verschiedene Themen, bei denen man auf dem aktuellsten Stand sein sollte: Gesetze, Verordnungen, gesetzliche Änderungen, etc..
Mehr über Arbeitsrecht
Speziell zum Thema Entgeltabrechnung tragen wir in dieser Rubrik zusammen, was für Sie in Ihrer täglichen Arbeit interessant sein könnte.
Corona, Kurzarbeit und Urlaubsanspruch
Viele deutsche Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind unsicher. Inwieweit wirkt sich die Kurzarbeit auf den diesjährigen Urlaubsanspruch aus? Vor allem dann, wenn der Mitarbeiter nur wenige Stunden pro Woche arbeitet oder gar ganz auf das Modell Kurzarbeit Null umgestellt wurde?
Narrenfreiheit im Home-Office – wer neue Freiheiten missbraucht muss mit dem Abbruch rechnen
Im März kam es in den deutschen Büros endlich zum digitalen Durchbruch. Um das Gesundheitsrisiko zu verringern und eine Fortführung des Geschäftsbetriebes zu garantieren, sendeten die Unternehmen so viele Arbeitskräfte wie nur irgendwie möglich nach Haus ins Home-Office. Für viele kam dieser Sinneswandel überraschend, war das Home-Office doch vorher nur für 39 Prozent der deutschen Arbeitnehmer zugänglich und das mehrheitlich auch nur begrenzt. Vor der Corona-Pandemie wünschten sich bereits 64 Prozent der befragten Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf einen Home-Office-Platz.
Dienstwagen versteuern – wie, wenn der Arbeitsweg wegfällt?
Ob elektrischer oder mit Verbrennungsmotor, der zur Verfügung gestellter Dienstwagen muss versteuert werden. In der Vergangenheit geschah dies über den Listenpreis und dem Nutzungszeitraum. Die Fahrten zur Arbeit hingegen benötigten den Arbeitsweg in Kilometern als Zusatzinformation.
Eine Berechnung des Arbeitsweges wird unmöglich, wenn der Fahrtweg durch die Corona-Krise entfällt.
Rückerstattung der Lohnfortzahlung für Mitarbeiter unter behördlich angeordneter Quarantäne
Behörden erstatten unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die Lohnfortzahlung. Dies ist unter anderem der Fall, wenn Behörden Quarantäne anordnen. Im Falle des Coronavirus gilt die Quarantäne auch für Menschen, bei denen lediglich ein Verdacht besteht. Für berufstätige Menschen bedeutet dies, dass Sie nicht mehr Ihrer Arbeit nachgehen können. Die Absicherung der Mitarbeiter durch Lohnfortzahlung ist im Infektionsschutzgesetz geregelt.
Die A1-Bescheinigung – kein Spielraum für Ausnahmen
Jeder europäische Arbeitnehmer braucht bei einer Entsendung durch den Arbeitgeber eine A1-Bescheinigung, ausnahmslos. Wie vieles bei dem Thema Sozialversicherung, sorgt auch die A1-Bescheinigung beim Arbeitgeber und Arbeitnehmer für einen bürokratischen Zusatzaufwand. An die verpflichtende Nutzung der A1-Bescheinigung sollten sich die Reisenden dennoch gewöhnen. Denn die europäische Kommission lehnte Ende März 2019 den Vorschlag, zur Abänderung des A1-Modells für berufliche Entsendungen ins Ausland, ab. Konkret bedeutet das, dass es in den kommenden Jahren erstmal es keinen Ersatz für die A1-Bescheinigung geben wird.
Der Jahresbericht des Bundesarbeitsgerichts
Der Jahresbericht des Bundesarbeitsgerichts wurde veröffentlich. In dem 112-Seiten starkem Dokument konnte eine allgemein positive Bilanz präsentiert werden. Seit 2010 ging die Anzahl an Eingängen, Revisionen wie auch neuen Klagen, stetig nach oben. Den absoluten Höhepunkt erreichte die Flut an Anträgen im Jahr 2012. Seitdem ist viel Zeit vergangen und das Bundesarbeitsgericht konnte in den letzten Jahren die Geschäftsabwicklung optimieren. Das machen die Zahlen und Ergebnisse des diesjährigen Jahresberichtes deutlich. Sieben Monate Bearbeitungsdauer hatten die Verfahren und Anträge durchschnittlich im Jahr 2019 beim Bundesarbeitsgericht. Die Wartezeit konnte um einen halben Monat im Vergleich zum Vorjahr 2018 verringert werden.
Arbeitsrecht: Einladung schwerbehinderter Bewerber
Zu Beginn des Monats August 2015 bewarb sich der Kläger auf eine ausgeschriebene Stelle des Oberlandesgerichtsbezirk Köln. Als Quereinsteieger wollte der Bewerber bei dem Gerichtsvollzieherdienst des öffentlichen Trägers arbeiten. In seiner Bewerbung wurde der Grad seiner Behinderung von 30 Prozent deutlich hervorgehoben. Ebenso wie der Wunsch auf eine Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen. Nach längerem Warten wurde der Kläger nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen, obwohl die Bewerbungsunterlagen den Kandidaten für die Position im Gerichtsvollzieherdienst nicht ungeeignet machten. In seiner Klage forderte der angeblich Geschädigte eine Entschädigungszahlung von iHv. 7.434,39 Euro vom Land.
Arbeitsrecht: der Arbeitgeber ist erst zur Information verpflichtet, wenn der Gleichstellungsantrag entschieden wurde
Das Arbeitsgericht gab dem Hauptantrag statt. Nach der Berufung wies das Landesarbeitsgericht die Anträge ab. Worum ging es? Die Klägerin, eine Angestellte eines Jobcenters, beantragte als behinderter Mensch mit einem Grad der Behinderung von 30 Prozent, die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen. Am 4. Februar 2015 Die Klägerin informierte den Leiter des Jobcenter über ihren Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit.
Weihnachtsgeld: Fast 30 Prozent würden Geld gegen Freizeit tauschen
Wer bekommt Weihnachtsgeld und wie beliebt ist das sogenannte 13. Gehalt? In einer aktuellen Umfrage hat die Vergleichsplattform Gehalt.de zu diesem Thema 1.490 Nutzer befragt. Das Ergebnis: Fast die Hälfte aller Teilnehmer (47 Prozent) erhält zum Jahresende regelmäßig einen Bonus. 28 Prozent aller Befragten können sich allerdings vorstellen, das Geld gegen mehr Freizeit einzutauschen. Für fast 40 Prozent ist die Zahlung zudem ein Grund, bei ihrem Arbeitgeber zu bleiben.
Riesterrente: Rückforderung von Altersvorsorgezulagen vom Zulage-Empfänger
Ist ein Altersvorsorgevertrag über eine sog. Riesterrente vom Anbieter abgewickelt worden, kann die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) rechtsgrundlos geleistete Zulagebeträge vom Zulage-Empfänger zurückfordern. Nach dem zu § 37 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) ergangenen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. Juli 2019 – X R 35/17 kommt es auf ein Verschulden des Zulage-Empfängers nicht an.
Zur Arbeit pendeln – sitzt der Fahrradhelm?
Das Straßennetz ist maßlos überlastet. Das bekommen vor allem die Pendler zu spüren. Dabei begibt sich das Fahrrad auch auf den deutschen Straßen auf die Aufholjagd. Bereits jeder fünfte Mitarbeiter in Belgien entscheidet sich für das Fahrrad. Auch in Deutschland steigt der radelnden Arbeitnehmer stetig an. Und trotzdem, der Fahrradhelm bleibt weiterhin sehr unbeliebt. Wie unsicher ist das und was sagt eigentlich der Arbeitgeber dazu?
Vorsicht Ferienjob! Was Arbeitgeber zu beachten haben
Nicht alle Schüler und Studenten verbringen die Zeit der Schul- oder Semesterferien mit fortwährendem Müßiggang. Etliche dieser jungen Menschen arbeiten vor allen Dingen während der Sommermonate, um das Taschengeld bzw. die Haushaltskasse aufzubessern. Der „Ferienjob“ bringt zudem neue Kontakte und vertreibt die Langeweile – ob nun in der Gastronomie, im Einzelhandel oder anderswo.