KMU: Unkenntnis über Whistleblower-Richtlinie bei Mitarbeitenden
Seit dem 02. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bereits live. Doch viele Mitarbeitende in KMU kennen das neue Gesetz nicht. Warum Aufklärung wichtig ist, lesen Sie hier.
Mitarbeitende in Boot holen
Eine aktuelle Umfrage unter kleinen und mittleren Unternehmen zeigt es deutlich: Ganze 43 Prozent der Befragten gaben an, dass Sie nicht wissen ob Ihr Unternehmen überhaupt eine Whistleblower-Richtlinie hat. Also fast jede*r Zweite.
Nur 18 Prozent der Angestellten*innen sind der Meinung, dass Sie das neue Gesetz gut kennen. Eine viel zu geringe Zahl. Denn Arbeitgeber sind in der Pflicht, Ihre Mitarbeitenden über Ihre Recht aufzuklären.
Die Belegschaft muss wissen, was die Whistleblower-Richtlinie grundsätzlich beinhaltet. Welchen Stellenwert das HinSchG für das Unternehmen hat. Und am wichtigsten ist: Welche Rechte haben Mitarbeitende und wie können Sie sich gegen Missstände zur Wehr setzen.
Arbeitgeber wissen mehr
Erfreulich ist immerhin, dass 48 Prozent der Arbeitgeber sich mit dem Hinweisgeberschutzgesetz und seinen Inhalten gut auskennen. 42 Prozent haben davon gehört.
Diese Ungleichgewicht tritt allerdings nicht nur beim Thema „Wissen“ auf. Eine deutliche Diskrepanz gibt es beim Punkt „Umgang mit Fehlverhalten“.
Schere geht auseinander
34 Prozent der Arbeitgeber gaben an, dass Sie sich sehr sicher fühlen betreffend Fehlverhalten am Arbeitsplatz. Also fast jede*r Dritte.
Anders sehen es die Mitarbeitenden. Nur 20 Prozent fühlen sich sehr sicher. Also nur jede*r Fünfte. Noch erschreckender ist, dass fast 50 Prozent der Meinung sind, dass Ihr Arbeitgeber nicht über die richtige Technologie verfügt um Fehlverhalten zu melden.
Stärkung der Mitarbeitenden
Sogar 76 Prozent der Beschäftigten gaben an sich vor Repressalien am Arbeitsplatz zu fürchten. Ein deutliches Signal, dass Unternehmen in die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden investieren sollten und sogar müssen.
Denn die Einführung eines Meldekanals stärkt nicht bloß das Sicherheitsgefühl der Angestellten*innen sondern fördert gleichzeitig die Unternehmenskultur. Letztendlich kann die Bereitstellung einen anonymen Meldesystems sogar als „Employer Branding“-Maßnahme genutzt werden.
Christoph Mers
Online Content Manager