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Whistleblower-Richtlinie

Whistleblower-Richtlinie umsetzen: KMU drohen hohe Bußgeldstrafen

Viele kleine und mittlere Unternehmen haben sich wenig bis gar nicht mit der Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie beschäftigt. Das kann fatale Folgen haben. Bußgeldstrafen drohen.

Umsetzung schreitet wenig voran

Kleine und mittlere Unternehmen haben die Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie noch nicht auf Ihrer internen Agenda. Das zeigen aktuelle Ergebnisse einer Umfrage. Denn 46 Prozent der Befragten gaben an, dass Sie keine Whistleblower-Richtlinie haben.

Sogar 15 Prozent sind sich dessen nicht bewusst, dass ein Meldekanal existieren muss. Und diese Unwissenheit kann teuer werden.

Satte Strafen drohen

Noch haben Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden ein Schlupfloch. Dieses schließt aber am 17. Dezember 2023. Bis dahin muss die Einrichtung eines Meldesystems abgeschlossen sein.

Ansonsten drohen den Firmen und Organisationen saftige Bußgeldstrafen. Diese können bis zu 50.000 Euro hoch sein. Doch es drohen nicht nur finanzielle Strafen. Denn der Imageschaden ist sogar noch größer.

Mitarbeitende stärken

Denn die Einrichtung eines internen Meldesystems sollte nicht nur aus der gesetzlichen Perspektive betrachtet werden. Fast noch wichtiger ist der Blick auf die Mitarbeitenden.

Denn mit der Bereitstellung eines Meldekanals wird zum einen die Unternehmenskultur gestärkt. Zum anderen stärkt es das Sicherheitsgefühl der Mitarbeitenden. Und das ist auch nötig wie weitere Ergebnisse der Umfrage zeigen.

39 Prozent der Befragten gaben an, dass Sie bereits einmal mit Missständen am Arbeitsplatz konfrontiert wurden. Sogar 28 Prozent von Ihnen allein im vergangenen Jahr.

Persönliches Gespräch bevorzugt

Das Melden von Missständen ist laut dem Hinweisgeberschutzgesetz sehr konkret geregelt. Laut der Umfrage bevorzugen die Arbeitnehmer*innen ein persönliches Gespräch mit der HR oder der Führungskraft. 44 Prozent stimmten dafür.

Auf dem zweiten Platz folgt die anonyme Meldung mit 39 Prozent. Dieses Verfahren ist allerdings laut dem HinSchG nicht mehr verpflichtend für Unternehmen bei der Umsetzung. 18 Prozent stimmten für einen Austausch mit der Rechtsabteilung.

    Unser Ratgeber zum Hinweisgeberschutzgesetz

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      Christoph Mers

      Online Content Manager