EU-Whistleblower-Richtlinie: die zehn wichtigsten Anforderungen
Die Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie in ein nationales Gesetz erfolgt ab Juli 2023 dabei. Doch was gilt es dabei zu beachten? Ein Überblick zu den Anforderungen an die EU-Whistleblower-Richtlinie.
EU-Whistleblower-Richtlinie: Anforderungen umsetzen
Die wichtigsten zehn Anforderungen an die Whistleblower-Richtlinie sind folgende:
- Einrichten von internen wie externen Meldekanälen.
- Persönlich Kontakt auf Wunsch des Hinweisgebenden muss erfüllt werden.
- Meldung eines Verstoßes muss sowohl mündlich wie schriftlich erfolgen.
- Anonymes Melden von Verstößen ist keine Pflicht laut dem neuen Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes.
- Identität des Hinweisgebenden ist bei der Bearbeitung der Meldung vollständig zu wahren.
- Keinen Zugriff unbefugter Dritter auf die Meldungen zulassen bzw. die Meldekanäle.
- Melden von Verstößen ist sowohl durch interne wie externe Mitarbeitende möglich. Gilt für Personen, die auf Grund Ihrer beruflichen Tätigkeit mit dem jeweiligen Unternehmen in Kontakt stehen.
- Einhaltung aller DSGVO-Richtlinien.
- Externe Partner dürfen die Einrichtung eines internen Meldekanals durchführen.
- Transparente und übersichtliche Darstellung der Meldemöglichkeiten.
Kurz und knapp zusammengefasst sind das mit die zehn wichtigsten Anforderungen an die EU-Whistleblower-Richtlinie.
Umsetzung durch HinSchG
Das HinSchG, kurz für Hinweisgeberschutzgesetz, ist die Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie in nationales Gesetz. Die Umsetzung hätte bereits zum 17. Dezember 2023 erfolgen müssen.
Allerdings gab es keinen einheitlichen Konsens und die Umsetzung zog sich stattdessen unnötigerweise in die Länge. Was unter anderem zu saftigen Strafzahlungen für Deutschland durch die EU zur Folge hatte.
Stichtag: 02. Juli 2023
Nach einer langen gesetzlichen Hängepartie wurde das angepasste Hinweisgeberschutzgesetz am 02. Juni 2023 im Gesetzblatt veröffentlicht. Somit tritt das Gesetz ab dem 02. Juli 2023 in Kraft.
Die EU-Whistleblower-Richtlinie müssen unverzüglich alle Unternehmen und Firmen mit mehr als 250 Mitarbeitende umsetzen. Eine Schonfrist erhalten Firmen zwischen 50 und 249 Mitarbeitende bis zum 17. Dezember 2023.
Christoph Mers
Online Content Manager