HinSchG: Das kommt auf Arbeitgeber zu
Seit dem 02. Juli ist das HinSchG, kurz für Hinweisgeberschutzgesetz, sozusagen scharf. Heisst, Unternehmen müssen entsprechend nach den Gesetzesvorgaben handeln. Dazu die relevantesten Punkte auf einem Blick.
Arbeitgeber und HinSchG: Das ist wichtig
Arbeitgeber müssen bei der Umsetzung des HinSchG eine Reihe von Punkten beachten. Das sind unter anderem folgende Vorgaben aus dem Gesetz:
- Unmittelbar betroffen sind Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden
- Schonfrist für Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden bis 17. Dezember
- Betroffen sind sowohl privatwirtschaftliche Unternehmen als auch öffentliche Einrichtungen
- Meldung muss schriftlich, mündlich oder sogar persönlich erfolgen
- Bereitstellung eines internen wie externen Meldekanals
- Einrichtung eines internen Meldesystems durch Drittanbieter möglich
- Einhaltung zeitlicher Vorgaben laut dem Gesetz
Somit haben Arbeitgeber ganz konkrete Punkte zu beachten bei der Einhaltung der Vorschriften aus dem Gesetz.
Ziel: Schutz der Whistleblower
Das Hinweisgeberschutzgesetz verfolgt primär das Ziel, die Whistleblower zu schützen. Denn hinweisgebende Personen erhielten in Deutschland bisher keinen ausreichenden Schutz vor möglichen Repressalien.
Ein weiterer Ansatz, um Whistleblower zu einer Meldung zu motivieren, wären beispielsweise finanzielle Anreize. Sogenannte „Whistleblower Bounties“. Diese monetären Belohnungen sind in den USA ein probates Mittel. Teilweise können Whistleblower mehr als eine Million US-Dollar erhalten.
In Kraft seit Juli 2023
Die Einführung des HinSchG erfolgte zwar im Juli 2023. Das Inkrafttreten dauerte aber deutlich länger als geplant. Ursprünglich hätte die Einführung bereits im Dezember 2021 erfolgen müssen.
Doch die politischen Mühlen in Berlin mahlten länger als angenommen. Anfang 2023 sah es bereits nach einer finalen Umsetzung aus. Doch der Bundesrat stimmte der Gesetzesvorlage nicht zu.
Nach einer Reihe von Änderungen und Anpassungen erhielt die Vorlage schließlich die notwendige Zustimmung. Sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat. Somit trat das Hinweisgeberschutzgesetz am 02. Juli 2023 endlich in Kraft.
Christoph Mers
Online Content Manager