Whistleblower-Richtlinie: Umsetzung in Deutschland
Die Whistleblower-Richtlinie der EU muss seit 2019 umgesetzt werden. Zumindest theoretisch. So ist der aktuelle Stand bei der Whistleblower Richtlinie und der Umsetzung in Deutschland.
Whistleblower Richtlinie: Umsetzung in Deutschland
Der aktuelle Stand zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in Deutschland ist: Die Whistleblower-Richtlinie in Deutschland wird ab dem 02. Juli 2023 umgesetzt.
Die Umsetzung der EU-Richtlinie für Whistleblower erfolgt durch das sogenannte Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Dieses Hinweisgeberschutzgesetz ist die praktische Ausführung der Whistleblower-Richtlinie auf EU-Ebene.
Starke Verzögerung
Die Implementierung eines nationalen Gesetzes hätte eigentlich im Dezember 2021 erfolgen müssen. Zumindest laut den Vorgaben der europäischen Richter.
Jedoch konnte sich die damalige Bundesregierung nicht auf einen konkreten Gesetzesvorschlag einigen. Das hatte zur Folge, dass die EU Deutschland einen saftigen Bußgeldbescheid ausgestellt hat.
Saftige Strafe
Dieser lautet konkret: Es werden 61.600 Euro für jeden Tag seit Ablauf der in der EU-Whistleblower-Richtlinie festgelegten Umsetzungsfrist bis zum Tag der Behebung des Verstoßes fällig. Mindestens aber 17.248.000 Euro.
Die Strafe hätte noch höher ausfallen können, doch die Bundesregierung konnte schließlich die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in Deutschland abschließen.
Inkrafttreten ab Juli 2023
Mit knapp 1,5 Jahre Verspätung startet das Hinweisgeberschutzgesetz ab Juli 2023. Allerdings betrifft es zunächst nur Unternehmen und Organisationen mit mehr als 250 Mitarbeitenden.
Firmen und Organisationen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden gewährt das Gesetz noch eine Schonfrist bis zum 17. Dezember 2023. Dann gibt es ebenfalls keine Ausnahmen mehr laut dem HinSchG.
Christoph Mers
Online Content Manager