Zur Arbeit pendeln – sitzt der Fahrradhelm?
Das Straßennetz ist maßlos überlastet. Das bekommen vor allem die Pendler zu spüren. Dabei begibt sich das Fahrrad auch auf den deutschen Straßen auf die Aufholjagd. Bereits jeder fünfte Mitarbeiter in Belgien entscheidet sich für das Fahrrad. Auch in Deutschland steigt der radelnden Arbeitnehmer stetig an. Und trotzdem, der Fahrradhelm bleibt weiterhin sehr unbeliebt. Wie unsicher ist das und was sagt eigentlich der Arbeitgeber dazu?
In Deutschland und Belgien landet das Thema Sicherheit und Fahrradhelm immer noch im Abseits. Dies konnte die wallonische Agentur für Verkehrssicherheit (ASWR) und das deutsche statistische Bundesamt. In Deutschland tragen nur 7 Prozent der Menschen in den Zwanzigern einen Fahrradhelm. Zwar steigt dieser Wert in den weiteren Lebensjahren weiter an, jedoch übersteigt dieser Wert nie die zwanzig Prozentmarke. In europäischen Vergleich schneidet Belgien genauso schlecht ab wie Deutschland. Nur zwei von drei Belgiern (68 Prozent) tragen einen Helm. Nur in den Niederlanden und Ungarn tragen die Bürger noch seltener einen Fahrradhelm, wie in Deutschland.
Häufig bleib dieser Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung unbestraft. Selbst wenn der Arbeitgeber beschließt, eine finanzielle Verpflichtung umzusetzen, bleibt diese oft wirkungslos. Die belgische Regierung schuf deswegen 2011 einen Präzedenzfall. Damals wurden rund 5.000 Briefträger verpflichtet, einen Helm bei der Arbeit zu tragen. Zur Einhaltung wurden regelmäßige Kontrollen durchgeführt.
Ziel war es das Bewusstsein und Verständnis zu schärfen.
Das Gütesiegel: EN-1078
Wussten Sie, dass es am besten ist, einen Helm zu kaufen, welcher das CE-Gütesiegel EN-1078 trägt? Nein? Laut Test ist das Siegel bei Fahrradhelmen das Zeichen für Sicherheit, auch wenn das Siegel nicht gegen alles schützt. Die Helme werden bei einer Geschwindigkeit von 20 km/h getestet. Problematisch ist, dass E-Bikes inzwischen schneller sind als der Testwert. Auch bei Auffahrunfällen ist der Helm weniger hilfreich als bei Front- und Seitenunfällen, ein häufiges Argument gegen die Radhelmpflicht.
Überraschend: auch der belgische Radfahrerverband ist gegen die Helmpflicht. Schließlich würde die Fahrradnutzung stagnieren, wie zum Beispiel in Spanien oder Schweden. Irland, die Schweiz und Großbritannien würden bereits an einer Einführung einer solchen Helmpflicht arbeiten.
In Punkto Sicherheit hat sich das Helm trägen bewährt. Gerade bei einem Unfall ohne andere Beteiligte, wie z. B bei einem Sturz. Laut Thüringer Ministerium für Verkehr, Landesentwicklung und Bau gab es 2009 insgesamt 75.797 Radunfälle in Deutschland. Dabei kam es bei 14.182 Fahrradfahren, umgerechnet 19 Prozent, zu schweren Verletzung. Für 462 Unfallopfer endete es tödlich. Eine Studie des belgischen Verkehrssicherheitsinstitut Vias konnte nachweisen, dass die schweren Kopfverletzungen bis um 70 Prozent reduziert worden ist. Weitere 37 Prozent konnten eine tödliche Kopfverletzung verhindern.
Fahrräder steuerlich absetzen
Auch die Finanzierung eines Fahrradhelms in das Benefit Management Portfolio ist steuerlich attraktiv. Unternehmens-Fahrräder sind bei Kauf, Wartung und die Sicherheitsrüstung, teilweise steuerlich absetzbar. Abgesetzt werden können Sicherheitskomponenten wie Leuchtstoffwesten, Reflektoren, Fahrradständer und Fahrradleuchten.
Für die so genannten Speed-Pedelecs, deren elektrische Unterstützung erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h ausfällt, besteht seit Oktober 2016 eine Helmpflicht.
Denn diese schnellen Pedelecs werden im Straßencode als "Mopeds" eingestuft, dass die Geschwindigkeitspedelecs den Weg zum Mitarbeiter problemlos finden, ist auf eine aktuelle staatliche Maßnahme zurückzuführen. Um den Fahrradverkehr - in welcher Form auch immer - zu fördern, wurde beschlossen, den Fahrradbetrag von 0,24 Euro pro gefahrene Kilometer auf diese Modelle zu erhöhen.