Wachstumschancengesetz und seine Inhalte: Diese fünf Maßnahmen sollten Arbeitgeber beachten
Endlich wurde es verabschiedet: das Wachstumschancengesetz. Allerdings gibt es einige Änderungen in der neuen Version. Wir verraten, welche Inhalte im aktualisierten Wachstumschancengesetz für Arbeitgeber besonders relevant sind.
Extrarunde im Vermittlungsausschuss
Das die Zustimmung zum Wachstumschancengesetz so lange dauert, lag an den parlamentarischen Gepflogenheiten. Zwar stimmte der Bundestag in erster Instanz zu. Jedoch verweigerte der Bundesrat seine Zustimmung.
Somit wurde der Vermittlungsausschuss angerufen. Der ausgearbeitete Kompromissvorschlag erhielt letztendlich die notwendigen Stimmen. Sowohl vom Bundestag als auch Bundesrat.
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Wichtige Inhalte für Arbeitgeber
Das Gesetz beinhaltet eine Vielzahl an Vorhaben und Maßnahmen. Allerdings gab es auch einige Kürzungen. Wir blicken auf die relevantesten Inhalte des Wachstumschancengesetz für Arbeitgeber:
- Beiträge für eine Gruppenunfallversicherung
Es ist möglich, dass Arbeitgeber die Beiträge für eine Gruppenunfallversicherung mit einem Pauschsteuersatz von 20 Prozent erheben können.
Unter folgender Bedingung: Der steuerliche Durchschnittsbetrag für die Versicherungssteuer darf 100 Euro nicht überschreiten. Die Maßnahme gilt erstmalig für den Lohnsteuerabzug 2024.
- Fünftelungsregelung bei der Lohnsteuer
Aktuell ist es möglich, das gewisse Tarifermäßigungen für bestimmte Arbeitslöhne wie Entschädigungen bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt werden.
In Zukunft wird dieses Verfahren gestrichen. Der einfache Grund: Es ist zu kompliziert für Arbeitgeber. Gültig ist diese Maßnahme erstmals für den Lohnsteuerabzug 2025.
- Neuregelung von E-Autos
Grundsätzlich gilt bei der privaten Nutzung von betrieblichen E-Autos, sprich reinen Elektrofahrzeugen, folgendes: Die monatliche Besteuerung liegt bei 1 Prozent, wenn der Bruttolistenpreis über 60.000 Euro liegt. Liegt der Preis darunter, liegt die Besteuerung nur bei 0,25 Prozent.
Jetzt gibt es das sogenannte „70.000-Euro-Update“. Sprich, die Breite an Elektroautos, welche von dem geringeren Steuersatz profitieren, wurde erweitert. Hintergrund ist, dass die Bundesregierung verstärkt zum Erwerb von E-Autos anregen will.
- Pflicht zur E-Rechnung
Einen großen Schritt in Richtung mehr Digitalisierung und weniger Papier ist die Pflicht zur Erstellung einer E-Rechnung. Das betrifft sowohl private Unternehmen als auch die öffentliche Verwaltung. Startschuss ist der 01. Januar 2025.
Allerdings gibt es eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2027.
- Rentenbesteuerung
Eine Änderung betrifft ebenfalls die Rentenbesteuerung. Denn der Besteuerungsanteil für jeden neuen Renteneintrittsjahrgang wird um einen halben Prozentpunkt pro Jahr reduziert.
Diese Regelung greift für das Jahr 2023. Somit liegt die Kohorte 2023 nicht mehr bei einem jährlichen Besteuerungsanteil von 83 Prozent sondern bei 82,5 Prozent. 100 Prozent erreicht die Kohorte erstmals 2058.
Weitere Maßnahmen in der Umsetzung
Die oben genannten fünf Vorhaben sind nur ein Bruchteil aus dem Wachstumschancengesetz. Zu den Inhalten zählen noch weitere Vorhaben wie beispielsweise:
- Änderungen beim Verlustabzug
- Erweiterung der Abschreibungen
- Erweiterung der Abschreibungen
- Voranmeldungen
- Erklärungen bei Kleinunternehmern
Die Inhalte des Wachstumschancengesetz erstrecken sich über die Bereiche Einkommensteuer und Körperschaftssteuer bis hin zu Gewerbesteuer sowie Umsatzsteuer und Erbschaftssteuer.
Christoph Mers
Online Content Manager