Vaterschaftsurlaub: Wann ist es soweit?
Der Vaterschaftsurlaub wird seit mehreren Jahren angekündigt. Doch wann ist es endlich so weit? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt es hier.
Vaterschaftsurlaub: in 2024 geplant
Seit mehr als zwei Jahren plant die aktuelle Bundesregierung die Einführung eines sogenannten Vaterschaftsurlaubs. Doch passiert ist bislang nichts. Das soll sich allerdings ändern. Denn die gesetzliche Verabschiedung des Vaterschaftsurlaubes ist für 2024 geplant.
Doch woran hapert es noch? Ein Referentenentwurf liegt bereits vor. Doch in der finalen Ausarbeitung gibt es Unstimmigkeiten. Eine davon betrifft die genaue Umsetzung der Familienstartzeit.
In diesem Punkt prallen unterschiedliche politische Interessen aufeinander. Gegenwärtig liegt der Gesetzesentwurf in der Ressortabstimmung.
Das ist der Vaterschaftsurlaub
Mit dem Vaterschaftsurlaub sollen werdende Väter zwei Wochen nach der Geburt des Kindes freigestellt werden. Bei voller Bezahlung.
Genauer gesagt handelt es sich hierbei um eine bezahlten Urlaub für Väter und zweite Elternteile, welcher mindestens zehn Tage andauert. Der Vaterschaftsurlaub soll in das Mutterschutzgesetz aufgenommen werden. Wichtig: Frühzeitig mit der HR-Abteilung den geplanten Vaterschaftsurlaub besprechen zwecks Ressourcenplanung und Entgeltfortzahlung.
Ziele vom Vaterschaftsurlaub
Laut dem Bundesfamilienministerium dient der Vaterschaftsurlaub nicht nur zur Stärkung der Familie. Der bezahlte Urlaub für Väter soll ebenfalls die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern.
Doch das ist nur die eine Seite der Medaille. Die Kehrseite der Medaille ist, dass Deutschland in den Fokus der EU gerückt ist. Worum geht es konkret?
Deutschland zu spät dran
Der Vaterschaftsurlaub wurde zwar in den Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung mit aufgenommen. Allerdings auch mit dem Wissen, dass die EU leichten Druck auf die Bundesrepublik ausübt.
Denn bereits 2022 trat die europäische Regelung zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Kraft. Deutschland hinkt sowohl zeitlich als auch gesetzlich hinterher. Wieder einmal. Aus diesem Grund hat die EU-Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Blick ins Ausland
In Deutschland ist das Gesetz also noch nicht geschmiedet. Doch wie sieht es im europäischen Ausland aus? Ein Blick auf ein paar ausgewählte Länder:
Land | Dauer |
Finnland | 9 Wochen |
Spanien | 4 Wochen |
Slowenien | 4 Wochen |
Litauen | 4 Wochen |
Portugal | 3 Wochen |
Christoph Mers
Online Content Manager